EAU-userAusstellung einer eAUDateneingabe eAUVersandinformationen
Versandinformationen
Damit bereits beim Ausfüllen der elektronischen Arbeitsunfähigkeit geprüft werden kann, ob an die enthaltene Krankenkasse ein Versand möglich ist, wurde der Bereich Versandinformationen eingefügt. 
Im ersten Schritt der Umsetzung sehen Sie, welcher Kostenübernehmer für den Versand verwendet werden soll. Über die Schaltfläche Prüfe VZD kann geprüft werden, ob der Versand der eAU an die angegebenen Krankenkasse möglich ist. Ist der Versand möglich, erhält die Schaltfläche einen grünen Haken und im Tooltip wird dargestellt, dass ein Versand möglich ist. 
Für den Kostenübernehmer werden in den Versandinformationen der Name, das IK und der Typ angezeigt. Sofern eine eGK eingelesen wurde, wird auch dies angezeigt. 
Wird das IK der Krankenkasse nicht im VZD gefunden, wird die Schaltfläche mit einem roten Ausrufezeichen gekennzeichnet. Im Tooltip wird der Hinweis angezeigt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgedruckt und per Post versendet werden muss. Zusätzlich wird die Meldung in den Zusatzinfos als Warnung angezeigt. 
Ist ein Kostenübernehmer erfasst, an den die eAU nicht digital versendet werden kann z. B. eine PKV, kommt der Hinweis, dass keine Krankenkasse zum Versand gefunden wurde. Die eAU muss ausgedruckt und per Post versendet werden. 
Damit die beschriebene Funktion verwendet werden kann, muss der Zugriff auf den Verzeichnisdienst am Arbeitsplatz eingerichtet sein. Ist der Verzeichnisdienst nicht erreichbar bzw. nicht eingerichtet, wird bei der Schaltfläche Prüfe VZD ein gelbes Warndreieck dargestellt. 
Hinweis:
Die Konfiguration erfolgt über die Systemadministration > Kartenleser-Konfiguration > Registerkarte eHealth-Terminals > Registerkarte Stationär > Anbindung Konnektor > Zuweisung eines Konnektors und Arbeitsplatz-ID.
Kann der Kostenübernehmer im Verzeichnisdienst nicht ermittelt werden, kann in den Stammdaten des Kostenübernehmers ein IK zum Versand der eAU zugewiesen werden. Die Konfiguration ist im Kapitel 5.2.3.2 Kostenübernehmer beschrieben.