Verwendungszweck
Medizinischer Zweck
Die Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) in das KIS dient dazu, medizinischen Fachkräften im Krankenhaus einen strukturierten, aktuellen und sektorenübergreifenden Zugriff auf patientenbezogene Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung durch einen sicheren, vollständigen und für alle Beteiligten nachvollziehbaren Informationsaustausch zu unterstützen.
Durch den Zugriff auf in der ePA bereitgestellte Dokumente – wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationsinformationen – erhalten Leistungserbringer wichtige Entscheidungsgrundlagen für Diagnostik, Therapie und Pflege. Gleichzeitig ermöglicht die ePA die Bereitstellung relevanter Krankenhausdokumente für weiterbehandelnde oder nachsorgende Einrichtungen im ambulanten oder stationären Bereich.
Die ePA-Integration berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutz, Einwilligungs- und Berechtigungsregeln) sowie die technischen Vorgaben der gematik. Dadurch wird gewährleistet, dass medizinische Informationen sicher, strukturiert und unter Beachtung aller regulatorischen Anforderungen ausgetauscht werden können und die Patientensicherheit sowie die Versorgungsqualität nachhaltig gesteigert werden.