Setzen der Zugriffsberechtigung durch den Patienten
Grundsätzlich ist die ePA eine patientengeführte Akte. Der Patient (oder sein benannter Vertreter) kann die Zugriffsberechtigung für einen Leistungserbringer zu jedem Zeitpunkt über die Krankenkassen App (FdV = Frontend des Versicherten) setzen oder entziehen.
Aktuell ist seitens der gematik keine Schnittstelle spezifiziert, über die der Status oder der Gültigkeitszeitraum einer ePA-Berechtigung beim jeweiligen Aktenanbieter abgefragt werden kann. Änderungen an bestehenden Berechtigungen werden dem KIS daher nicht aktiv übermittelt und können von diesem nicht automatisch erkannt werden.
Es ist in diesem Fall nur möglich beim Zugriff auf die ePA auf diese Abweichung zu reagieren, indem versucht wird den vom KIS gespeicherten Status zu aktualisieren (ohne Näheres zum Gültigkeitszeitraum der Berechtigung zu wissen). Es gibt diverse Fälle, die auftreten können:
• Das ePA-Statussymbol zeigt GRÜN oder GELB, beim Abrufen der Dokumente über den Aktennavigator bekommen wir einen Statuscode NOTENTITLED zurück
-> das ePA-Statussymbol wird auf ROT geändert
• Das ePA-Statussymbol zeigt ROT, beim Abrufen der Dokumente über den Aktennavigator bekommen wir Dokumente zurück
-> das ePA-Statussymbol wird auf GELB geändert mit einer Gültigkeit von einem Tag