Aktennavigator – Einsehen von Dokumenten
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird bei entsprechender Freigabe durch den Patienten verschiedene Dokumente enthalten können, wie …
• Dokumente, die der Versicherte eingestellt hat.
• Dokumente, die von der Krankenkasse eingestellt wurden
• Dokumente, die von einem Leistungserbringer eingestellt wurden.
Ein Leistungserbringer kann, wie im vorangegangen Kapitel beschrieben, vom Versicherten, oder dessen Vertreter berechtigt werden, die Dokumente in der ePA einzusehen und mit weiteren Dokumenten zu Befüllen.