EREZEPT-userDas elektronische Rezept – eRezept
Das elektronische Rezept – eRezept
Allgemeine Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Vertragsärztinnen und -ärzte einerseits sowie deren Patientinnen und Patienten andererseits das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. 
Die Verordnungen müssen über die Verordnungssoftware ausgestellt werden. Das eRezept wird vom Arzt digital signiert und an den eRezept Fachdienst weitergeleitet. Sofern der Patient eine eRezept App nutzt, kann der Patient das Rezept vom Server abrufen und hat es in der App zur Verfügung. Nutzt der Patient keine App, wird das eRezept dem Patienten als Ausdruck ausgehändigt.
Der Patient kann entweder mit der App oder dem Patientenausdruck sein Rezept in der Apotheke einlösen.
Seit dem 01.07.2023 kann das eRezept auch über die eGK in der Apotheke eingelöst werden. Dazu wird das eRezept nicht auf der eGK gespeichert, sondern die Apotheke kann anhand der Versichertennummer die Daten vom eRezept Fachdienst abrufen.
Hinweis:
Damit der Patient das Rezept in einer App nutzen kann, benötigt er eine NFC fähige Versichertenkarte und ein NFC fähiges Smartphone. Die Versichertenkarte muss durch den Patienten bei der Krankenkasse beantragt werden. Es wird zudem eine PIN benötigt.