Allgemeines zum eRezept
Das Formular elektronisches Rezept kann aus mehreren Verordnungen bestehen. Jede Verordnung ist ein eigenes elektronisches Rezept mit einer eigenen ID. Es können viele Verordnungen in einem Formular enthalten sein. Beim Ausdruck des Rezeptes für den Patienten, werden auf einem Ausdruck bis drei Verordnungen zusammengefasst.
Im Patientenausdruck sind bis vier QR Codes vorhanden. Dabei handelt es sich einmal um einen Sammelcode oben rechts. Dieser Code beinhaltet alle auf dem Ausdruck vorhandenen Verordnungen. Sollen alle drei Verordnungen eingelöst werden, kann die Apotheke direkt den Sammelcode scannen. Die drei weiteren Codes enthalten die Informationen zu den einzelnen Verordnungen. Es kann in der Apotheke z. B. auch nur eine der drei Verordnungen eingelöst werden. In den QR Codes sind jeweils nur die Rezept-IDs enthalten. Sie enthalten keine Patienten- oder Verordnungsdaten.
Hinweis:
Ein Kopieren des eRezeptes, aus der Krankengeschichte heraus, ist nach den Vorgaben der KBV derzeit nicht möglich.