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Namengleichheit ausstellende Person und eHBA
Ab der Version 08.04.39.04 muss der Name der ausstellenden / verschreibenden Person mit dem Namen des eHBA übereinstimmen. Die Grundlage für diese Umsetzung ist in der technischen Anlage der KBV zum eRezept beschrieben.
Damit bei Namensänderungen ein Signieren mit dem eHBA weiterhin möglich ist, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein abweichender Nachname für den eHBA erfasst werden kann. Dies bedeutet, dass nach einer Namensänderung des Mitarbeiters der dann gültige Nachname im Feld Nachname des Mitarbeiters eingetragen werden kann, und im Bereich Identifikationsnummer kann ein abweichender (der vorherige) Nachname erfasst werden. Der abweichende Nachname wird nur für den Übergang, bis ein neuer eHBA mit dem aktuellen Nachnamen vorliegt, benötigt.
Hinweise:
Es muss genau der Nachname erfasst sein, der auch auf dem eHBA gespeichert ist.
Der Wert darf nicht länger als 50 Zeichen sein.
Bei der Signatur wird der abweichende Nachname der ausstellenden bzw. verantwortlichen Person nur dann genutzt, wenn ein Wert in der Identifikationsnummer mit dem Typ HBA_ABW_NACHNAME erfasst wurde.
Bei der Auswahl der ausstellenden bzw. verantwortlichen Person in der Datenerfassung wird nach dem neuen Nachnamen gesucht. 
Beispiel:
Prof. Dr. Dallmayer hat geheiratet und heißt ab sofort Prof. Dr. Maier.
Hinweis:
In der Datenerfassung der eAU bzw. dem eRezept wird angezeigt, ob ein abweichender Nachname zur Signatur genutzt wird. Zur Auswahl des Arztes muss nach dem aktuellen Nachnamen des Mitarbeiters gesucht werden.
Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Webseite enthält. Automatisch generierte Beschreibung
Dieser abweichende Name wird auch im Stylesheet des Formulars bzw. in der Nachricht verwendet.
Konfiguration
Systemadministration >Mitarbeiterübersicht > [Mitarbeiterakte] > Registerkarte Definition > Registerkarte Identifikationsnummer > Auswahl Typ: HBA_ABW_NACHNAME > im Feld Identifikationsnummer wird der Name erfasst, der auf dem eHBA vorhanden ist. Der Wert für den Nachnamen darf 50 Zeichen lang sein.
Liegt ein neuer eHBA mit dem neuen Namen vor, kann der Eintrag HBA_ABW_NACHNAME wieder gelöscht werden.