EREZEPT-userAusstellung eines eRezeptesDateneingabe eRezept1.1.1. Weitere Angaben zum Rezept
1.1.1. Weitere Angaben zum Rezept
Im oberen Bereich werden die übergreifenden Angaben erfasst.
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Krankenkasse: Dieses Feld dient zur Information, welcher Kostenträger am Fall / Schein erfasst ist. Das Feld ist nicht editierbar.
Ausstellungsdatum: Das Ausstellungsdatum wird mit dem Systemdatum vorbelegt. Das Ausstellungsdatum muss mit dem Signaturdatum übereinstimmen. Wurde das Rezept bereits z. B. einen Tag vorher angelegt weicht das Datum vom Signaturdatum ab. Ist dies der Fall, wird beim Signieren des Rezeptes angefragt, ob das Ausstellungsdatum angepasst werden soll. Eine automatische Anpassung ohne Abfrage ist laut den Vorgaben der KBV nicht erlaubt.
SER: Bei Verordnungen für Anspruchsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV (SER) ist Kontrollkästchen SER zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt automatisch, wenn bereits im Schein die Kennzeichnung der besonderen Personengruppe SER erfolgt ist.
Zahlungsstatus:
- Gebührenpflichtig: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Verordnung gebührenpflichtig und damit das Feld gebührenpflichtig anzukreuzen ist.
- Gebührenfrei: Ist eines der folgenden Kriterien erfüllt, wird das Rezept mit dem Zahlungsstauts gebührenfrei angelegt:
o bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
o wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden,
o bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers,
o bei Verordnungen für Versicherte mit einem Versorgungsleiden,
o sowie in den Fällen, in denen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht (z. B. Härtefallregelung) nachgewiesen wird.
- künstl. Befruchtung: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten zur Künstlichen Befruchtung. Hierunter fallen auch die Kosten für Arzneimittel.
- Noctu: Wird das Arzneimittel im Notdienst der Apotheke (innerhalb der Zeiten gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung) abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr zu zahlen, sofern der Arzt nicht das Kontrollkästchens noctu aktiviert.
Unfall: Wenn eine Verordnung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers ausgestellt wird, so sind neben der Bezeichnung des zuständigen Unfallversicherungsträgers auch Unfalltag und Unfallbetrieb (ggf. Kindergarten, Schule, Hochschule) in den dafür vorgesehenen Feldern anzugeben. Weiterhin ist das Kontrollkästchen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zu kennzeichnen.
Wenn die Verordnung Folge eines Unfalls ist, der aber kein Arbeitsunfall, sondern Haus-, Sport- oder Verkehrsunfall war, ist das Feld Unfall anzukreuzen.
Hinweis:
Wurden im ambulanten Schein mit der Abrechnungsart BG Abrechnung die Unfalldaten erfasst, werden diese im Rezept direkt vorbelegt. Gleiches gilt für einen stationären Fall mit der Aufnahmeart Arbeits-, Wegeunfall, Berufskrankheit.