Mehrfachverordnung
Ab dem 01.04.2023 kann die Mehrfachverordnung ausgestellt werden.
Sie können eine PZN oder Freitextverordnung über die Aktivierung des Kontrollkästchens Mehrfachverordnung als Mehrfachverordnung kennzeichnen.
Über die Schaltfläche

können bis
vier Teilverordnungen erstellt werden. Sie werden mit dem Hinweis Teil 1 von 4, Teil 2 von 4 usw. gekennzeichnet.
Wird die Anzahl von vier Teilverordnungen überschritten, erscheint die folgende Meldung:
Über die Systemeinstellung (S. Kapitel 5.2.3.1 Systemeinstellungen) kann festgelegt werden, in welchem Zeitraum die Mehrfachverordnung durch den Patienten eingelöst werden kann. Außerhalb des Zeitraums ist ein Einlösen nicht möglich. Der Zeitraum kann manuell überschrieben werden. Die Mehrfachverordnung kann nur bis 365 Tage, bezogen auf das Ende der Einlösefrist, ausgestellt werden. Wird die First überschritten, wird das Ende der Einlösefrist automatisch auf das Datum in 365 Tage geändert.
Der Zeitraum zur Einlösung des Mehrfachverordnung ist auf dem Patientenausdruck angegeben.
Hinweis:
Mit der Version 08.04.40.01 wird die Mehrfachverordnung automatisch aktiviert.