GBDM_KU-userDefinieren Grunddaten Gesperrt Ab
Gesperrt Ab
Es ist möglich, einen Kostenübernehmer für die Aufnahme zu sperren. D.h. der Kostenübernehmer wird vorläufig beendet und soll ab dem zugewiesenen Zeitpunkt nicht mehr während der Aufnahme zugeordnet werden können.
Im Bereich Start §301/FPG können für Betriebsstätten und für Institute das Startdatum für die Erstellung von §301-Nachrichten eingetragen werden.
Hinweis:
Wird zu einer Krankenkasse das Startdatum zur Teilnahme am §301 zu speichern versucht, so wird die IK-Nummer der Gesellschaft auf Mehrfachvergabe geprüft. Wird die IK von mehr als einer Gesellschaft verwendet, so ist ein Speichern nicht möglich.
Haben Sie als Kostenübernehmerart gesetzliche Krankenkasse angegeben, so wählen Sie über die Optionsfelder aus, ob es sich um eine Zentrale oder eine Filiale handelt.
Geben Sie eine Filiale an, so müssen Sie über F3 eine zuständige Zentrale auswählen.