Einführung
Mit dem Implantateregister soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten im deutschen Gesundheitswesen verbessert werden. Zum einen können betroffene Personen bei Komplikationen mit dem Produkt schneller informiert werden. Zum anderen schafft das Register Transparenz über die Haltbarkeit und Qualität der Produkte und die Versorgungsqualität in den Kliniken und hilft damit, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.
Die Registerstelle für die zentrale Datensammlung wurde beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) errichtet. Das Robert Koch-Institut (RKI) kümmert sich als Vertrauensstelle darum, dass alle personenidentifizierenden Daten pseudonymisiert werden. Beides erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur (TI) genutzt.
Die Meldung an das Register ist für Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen und Patienten verpflichtend. Die Meldepflicht erfolgt dabei gestaffelt, beginnend mit Brustimplantaten zum 01. Juli 2024. Seit dem 01. Januar 2025 sind die Meldung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen ebenfalls verpflichtend.