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Checkbox „mit Zwischenrechnung für nicht entl. Fälle“
Diese Einstellung darf nur nach Absprache mit Ihrer PVS genutzt werden. Ohne das OK Ihrer PVS sind Zwischenrechnungen für Chefarztwahl stationär nicht erlaubt, da die PVS-Schnittstelle bei stationären Fällen grundsätzlich von entlassenen Fällen ausgeht.
Über die ISYS-Einstellung „Zwischenrechnung PAD erlauben“ kann diese Änderung aktiviert werden.
Siehe Kapitel „Konfiguration“ > „Zusätzliche Systemeinstellungen“ > „Zwischenrechnung PAD erlauben?“.
Die Zwischenrechnungseinstellungen in PAD sind nur bei der Abrechnungsart „Rechnung Chefarztwahl stationär“ möglich.
Bei Auswahl der Vertragsart „Rechnung Chefarztwahl stationär“ ist das neue Feld „Fiktives Entlassdatum für nicht entl. Patienten“ und die Checkbox „mit Zwischenrechnung für nicht entl. Fälle“ aktiv.
Das Feld „Fiktives Entlassdatum für nicht entl. Patienten“ wird standardmäßig mit dem aktuellen Tagesdatum vorbelegt.
Das Datum kann nur in die Vergangenheit korrigiert werden.
Die ausgewählten nicht entl. Fälle werden bis zu diesem Tag per Zwischenrechnung abgerechnet. Dieses Feld wirkt sich aber nur aus wenn die Checkbox „mit Zwischenrechnung für nicht entl. Fälle“ gesetzt ist.
Diese Checkbox ist standardmäßig nicht gesetzt.
Nur bei gesetzter Checkbox werden die noch nicht entlassenen Fälle mit Leistungen in der Abrechnungsliste erscheinen.
Arbeiten sie nicht mit der Zwischenrechnung, bleiben diese Fälle, wie bisher in der Fehlerliste mit dem Fehler „Stationäres Entlassdatum nicht erfasst!“.
Achtung: Mit Nutzung der Zwischenrechnung werden alle noch nicht entl. Fälle mit Leistungen angelistet, auch wenn sie gerade erst aufgenommen wurden und mit einer Leistung verknüpft wurden.
Nach der Abrechnung werden die Leistungen als abgerechnet gekennzeichnet und werden bei nachfolgenden Abrechnungen nicht wieder mit berücksichtigt.
Nach der Abrechnung wird der Schein geschlossen. Bei zwischenabgerechneten Fällen muss zuerst der Schein wieder geöffnet werden, bevor weitere Leistungen erfasst und abgerechnet werden können.
In der Satzart 300 der PVS-Schnittstelle wird in dem Feld Entlassdatum bei den zwischenabgerechneten Fällen das in der Maske eingegebene fiktive Entlassdatum übermittelt.