Einstellungen
Im Aktenreiter Einstellungen können allgemeine Einstellungen bzgl. des Datenaustausches nach §301 Abs. 3 SGB V, der PKV, der DGUV und §302 Abs. 2 SGB V hinterlegt werden.
Physikalischer und logischer Absender:
Hier können Sie getrennt nach dem Verfahren §301/PKV/DGUV und §302 eine IK-Nummer für den physikalischen und logischen Absender der Daten eintragen, wenn diese nicht der IK-Nummer des Krankenhauses entspricht. Sollten Sie auf einer Datenbank mit mehreren Einrichtungen arbeiten, muss die IK-Nummer einer dieser Einrichtung oder eine ganz andere IK-Nummer (Rechenzentrums-IK-Nummer) hinterlegt werden. Mit dieser IK-Nummer wird die Kommunikation mit den Kostenübernehmern betrieben.
PKV DAV – Die Datenannahmestelle für die PKV ist nur noch physische DAV!
Diese Checkbox ist zwingend aktiv zu schalten. Erst mit dieser zusätzlichen Einstellung kann der reibungslose Ablauf des Datenaustausches mit der PKV gewährleistet werden.
Die PKV hat das Verfahren der Datenannahme im Jahre 2013 geändert, dadurch wurde diese Einstellung notwendig.
Zur Sicherheit wird bei der Aktivierung dieser Einstellung noch der folgende Hinweis ausgegeben:
Allgemeine Einstellungen:
Durch die Checkbox KONV standardmäßig mit Nachrichtenart XXXX starten kann eingestellt werden mit welcher Nachrichtenart der Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) gestartet werden soll. Wird hier nichts hinterlegt, wird bei Programmstart jedes Mal die Abfrage der Nachrichtenart erscheinen. Sollten Sie nur Datenaustausch nach §301 Abs. 3 SGB V und evtl. mit der PKV und DGUV betreiben, ist es eine Arbeitserleichterung hier den Wert §301 vorzugeben. Auswählbar sind die Werte §301, §302 und L4L5.
Der Datenaustausch mit der PKV und der DGUV ist in dem Verfahren §301 mit integriert.
Mit der Angabe Anzahl Tage zum Löschen intern stornierter Nachrichten: XXX steuern Sie wie lange intern stornierte Nachrichten auf Ihrem System aufbewahrt werden sollen. Intern stornierte Nachrichten sind z.B. Änderungsmeldungen zu bereits übertragenen Aufnahmeanzeigen, die allerdings zu der ursprünglichen Aufnahmeanzeige gar keine Änderung enthalten, also alle nicht versandfähigen Nachrichten. Solche Nachrichten werden von dem Prozess „Elektronischer Datenaustausch" abgefangen und intern storniert. Diese Nachrichten sind in der Anwendung nicht zu sehen.
Wird hier der Wert „0" erfasst, ist diese Funktion deaktiviert. Der Maximalwert beträgt „999".
Bei dem Start des Prozesses „Elektronischer Datenaustausch" werden einmal am Tag alle intern stornierten Nachrichten aus der Nachrichtentabelle gelöscht (bereinigt) in Abhängigkeit dieser Einstellung.
Standardmäßig werden bei dem Start des Konverters oder bei dem Wechsel der Nachrichtenart (§301<>§302) diverse Reorganisationen durchgeführt. Einige dieser Reorganisationen sind unumgänglich und müssen laufen. Einer dieser Reorganisationsläufe betrifft nur REHA-Fälle. Sollten Sie in ihrem Hause keine REHA-Fälle behandeln kann diese Reorganisation bei Ihnen entfallen. Dadurch wird der Start des Konverters schneller durchgeführt.
Mit der Checkbox REHA-Reorglauf durchführen (zwingend für REHA-Einrichtungen)
können sie diesen Reorganisationslauf ausschalten.
Achtung: REHA-Häuser dürfen den Reorganisationslauf nicht deaktivieren.
In dem Feld Datenformat für die Verschlüsselung der Nutzdatendatei: XXXXX stellen Sie die Art der Verschlüsselung, die die Verschlüsselungs- und Kommunikationssoftware verwenden soll, ein. Der Prozess „Elektronischer Datenaustausch" erzeugt bereits die Auftragsdatei. In ihr wird bereits festgelegt mit welcher Verschlüsselung die Daten verarbeitet werden sollen. Bis zum 30.06.2010 ist das PEM-Verfahren (Privacy Enhanced Mail) noch maximal verwendbar. Ab dem 01.01.2006 parallel ist das neue sicherere Verschlüsselungsverfahren PKCS#7 (Public KeyCryptography Standard) verwendbar. Natürlich darf diese Einstellung nur im Zusammenhang mit der Verschlüsselungs- und Kommunikationssoftware umgestellt werden. Erst wenn Sie ein Zertifikat nach PKCS#7 haben darf die Einstellung geändert werden.
Per Default ist das Format PEM eingestellt.
Die Einstellung bezieht sich sowohl auf das Verfahren §301, PKV, DGUV als auch auf §302. Es besteht nicht die Möglichkeit je Verfahren ein separates Format zu verwenden.
Mit der Checkbox Automatische Bearbeitung nur von diesem Rechner durchführen wird nach Bestätigung einer Sicherheitsabfrage, die Automatische Bearbeitung ausschließlich für diesen Rechner aktiviert. Wird danach auf anderen Rechnern der Prozess „Elektronischer Datenaustausch" ausgeführt, so ist dort die Automatische Bearbeitung, inklusive der Terminverwaltung, deaktiviert. Diese Einstellung kann im Anschluss nur durch den Rechner wieder aufgehoben werden, der diese Einstellung aktiviert hat. Dadurch wird verhindert, dass mehrere Anwender parallel die Automatische Bearbeitung aufrufen und sich gegenseitig blockieren.