KONV-userRechte und EinstellungenGlobales Basisdatenmanagement (GBDM)
Globales Basisdatenmanagement (GBDM)
Kostenübernehmer
In den Stammdaten der Kostenübernehmer werden folgende Einstellungen hinterlegt:
Aktenreiter Kostenübernehmer
Kostenübernehmerart
Die Kostenübernehmerart ist entscheidend für die Steuerung des Datenaustausches.
Für den Datenaustausch nach §301 Abs. 3 SGB V und §302 Abs. 2 SGB V muss die Kostenübernehmerart auf "gesetzliche kasse" gepflegt sein.
Für den Datenaustausch mit der PKV muss die Kostenübernehmerart auf "private Kasse" gepflegt sein.
Für den Datenaustausch mit der DGUV muss die Kostenübernehmerart auf "Berufsgenossenschaft" gepflegt sein.
Unternehmensnummer
Das Feld Unternehmensnummer wird erst zur Eingabe sichtbar, wenn der Kostenübernehmerart auf "private Kasse" gepflegt wurde. Hier wird die eindeutige Unternehmensnummer der privaten Krankenversicherungen eingetragen. Diese Unternehmensnummer steuert die Zuordnung des Kostenübernehmers bei dem Einlesen der Card für Privatversicherte.
IK-Nummer
Die IK-Nummer ist der eindeutige Schlüssel für den Datenaustausch. Über die IK-Nummer wird nicht nur die Übertragung der Daten sondern auch die Verschlüsselung der Daten gesteuert.
Auch die privaten Krankenversicherungen besitzen für den Datenaustausch eine eigene IK-Nummer.
Start §301/FPG
In diesem Block kann pro Betriebsstätte oder auch Institut das Startdatum für die Übertragung nach §301 Abs. 3 SGB V, für die PKV bzw. für die DGUV hinterlegt werden. Alle Fälle mit einem Aufnahmedatum größer oder gleich dem hier hinterlegten Datum werden für die Datenübertragung berücksichtigt.
Die Überschrift des Feldes ändert sich abhängig vom Kostenübernehmer:
Gesetzliche Kostenübernehmer = §301
PKV Kostenübernehmer = §301-PKV
BG Kostenübernehmer = §301-UV
Für die Übertragung der Rechnungssätze ambulantes Operieren und §302 SGB V gibt es ein eigenes Startdatum, welches in dieser Auswahl an der jeweiligen Ambulanz/Chefarzt hinterlegt wird. Dieses Startdatum wird bei ambulanten Fällen mit dem Scheinanlagedatum verglichen.
Wählen Sie den Kostenübernehmer aus. Markieren Sie die betreffende Betriebsstätte/Institut im Bereich Start §301/FPG und tragen Sie das Startdatum ein. Speichern Sie die Eingabe über den Button „Speichern“ rechts daneben.
Adresse für den Begleitzetteldruck
Über die Adressart Begleitzettel für §302 kann für den Ausdruck des Begleitzettels für Urbelege eine vom Kostenübernehmer abweichende Adresse hinterlegt werden.
Diese Adressart hat oberste Priorität, zunächst am Kostenübernehmer und dann an der Datenannahmestelle.
Aktenreiter Leistungserbringergruppe
Die Leistungserbringergruppen für den Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V werden in dem Extra-Aktenreiter „Leistungserbringergruppe“ gepflegt. Hier kann pro Ambulanz der vereinbarte Abrechnungscode und das Tarifkennzeichen hinterlegt werden. Dabei wird auch die Gültigkeit der Leistungserbringergruppe berücksichtigt.
Aktenreiter Einstellungen
Teilnahme an §302
Mit der Zuweisung dieser Einstellung wird gesteuert, dass der Kostenübernehmer am Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V teilnimmt. Ist diese Einstellung gesetzt, werden die Rechnungen nach §302 Abs. 2 SGB V überhaupt erst an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" übergeben.
Teilnahme an §302, Hilfsmittel
Mit der Zuweisung dieser Einstellung wird gesteuert, dass der Kostenübernehmer zusätzlich zum Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V auch die Übertragung der Rechnungen für die Abrechnungsart Hilfsmittel durchführt. Die Abrechnungsart Hilfsmittel ist zwar Bestandteil des §302 Abs. 2 SGB V, ist aber ein extra Prozess. Ist diese Einstellung gesetzt, werden die Rechnungen der Abrechnungsart Hilfsmittel überhaupt erst an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" übergeben.
Teilnahme an §302, ambulante Reha
Mit der Zuweisung dieser Einstellung wird gesteuert, dass der Kostenübernehmer zusätzlich zum Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V auch die Übertragung der Rechnungen für die Abrechnungsart "ambulante Reha" durchführt. Die Abrechnungsart "ambulante Reha" ist zwar Bestandteil des §302 Abs. 2 SGB V, ist aber ein extra Prozess. Ist diese Einstellung gesetzt, werden die Rechnungen der Abrechnungsart "ambulante Reha" überhaupt erst an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" übergeben.
Mit dem Erwerb des Moduls „AMBREHA“ für die Abrechnung und Datenübertragung nach §302 für die ambulante REHA, haben sie nun zusätzlich die Möglichkeit die Abrechnungsarten „Rehasport“ und „Funktionstraining“ abzurechnen und per §302 zu übertragen.
Siehe „gesonderte Hinweise“
Teilnahme an §302, SAPV
Mit der Zuweisung dieser Einstellung wird gesteuert, dass der Kostenübernehmer zusätzlich zum Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V auch die Übertragung der Rechnungen für die Abrechnungsart Spezialisierte ambulante Palliativversorgung „SAPV“ durchführt. Die Abrechnungsart Spezialisierte ambulante Palliativversorgung „SAPV“ ist zwar Bestandteil des §302 Abs. 2 SGB V, ist aber ein extra Prozess. Ist diese Einstellung gesetzt, werden die Rechnungen der Abrechnungsart Spezialisierte ambulante Palliativversorgung „SAPV“ überhaupt erst an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" übergeben.
Keine Aufnahme- / Entlass-Anzeige
Wurde in der Integrierten Systemverwaltung (Anzeigendruck neben Nachrichtenübertragung nach §301) nicht auf den zusätzlichen Ausdruck der Anzeigen verzichtet, kann dies hier pro Kostenübernehmer übersteuert werden.
automatische Kostenübernahme 14 Tage / automatische Kostenübernahme unbegrenzt
Ist einem PKV-Kostenübernehmer eines dieser Kennzeichen für pauschale Kostensicherung zugewiesen erfolgt beim Export der Rechnungen für den Datenaustausch mit der PKV keine Prüfung der Kostensicherungsdaten.
In der Einzelfaktura wird vom Anwender die Entscheidung bewusst getroffen, dass die Rechnung ohne bzw. mit fehlerhafter PKOS-Nachricht dennoch erstellt werden soll.
Bei Einstellung einer pauschalen Sicherung wird die Prüfung generell nicht mehr durchgeführt. Rechnungen für diese Kostenübernehmer können damit auch im Stapel fakturiert werden. Die Meldung dass keine Kostensicherung vorhanden ist, erscheint bei diesen Fällen nicht. Ist jedoch für einen Fall mit pauschal gesicherte Kostenübernahme eine PKOS vorhanden, dann wird auch die Prüfung, wie gewohnt auf diese Kostensicherung durchgeführt.
Aktenreiter Datenannahme
Hier können abhängig vom Verfahren (§301 / PKV / DGUV / §302) die logischen und physikalischen Datenannahmestellen hinterlegt werden. Des Weiteren müssen die Kostenübernehmer die an den Verfahren teilnehmen, diesen Datenannahmestellen zugeordnet werden.
Ohne diese Zuordnung kann der Prozess „Elektronischer Datenaustausch" keine Datenübertragung durchführen.
Jeder Kostenübernehmer, der an der §301-Übertragung teilnimmt, muss einer logischen Datenannahmestelle zugeordnet werden. Diese wiederum muss mit einer physikalischen Datenannahmestelle verknüpft werden.
Die Verknüpfung zwischen dem Kostenträger und der logischen Datenannahmestelle, sowie die Verknüpfung zwischen der logischen und der physikalischen Datenannahmestelle, werden auf dem
Aktenreiter Datenannahme durchgeführt.
Dazu muss die betreffende Datenannahmestelle auf dem Aktenreiter Datenannahme über den F3-Button neben dem Feld „Kurz!“ aufgerufen werden.
Um einen Kostenträger mit der logische Datenannahmestelle zu verknüpfen, muss zunächst im
Feld „Verfahren“ das Datenaustauschverfahren ausgewählt werden, für das die Verknüpfung hergestellt werden soll
In diesem Beispiel: „Datenannahmestelle §301“
Danach muss in der linken Tabelle über die rechte Maustaste ein Kontextmenü geöffnet werden.
Über den Menüpunkt NEU gelangen Sie in den Kostenübernehmer-Suchdialog
Nun muss die Kasse ausgewählt werden, die verknüpft werden soll und diese Auswahl muss mit dem Button „Übernehmen“ bestätigt werden.
Speichern Sie die Änderungen über den Button „Speichern“.
Soll eine Verknüpfung wieder aufgelöst werden, so muss die betreffende Kasse mit einem Kreuz vor der Zeile markiert werden und über die rechte Maustaste muss der Menüpunkt „Löschen“ ausgewählt werden.
Aktenreiter Übersicht
Über den Aktenreiter Übersicht besteht die Möglichkeit einige Daten an mehreren Kostenübernehmern, über die sogenannte Stapelzuweisung, gleichzeitig zu ändern.
Beispiel: Stapelzuweisung des §301-Startdatums
Zunächst muss die KÜ-Gruppe ausgewählt werden.
Nachdem im Bereich „Start §301/FPG/Leistungserbringergruppe“ bei "Start §301/FPG" die Checkbox angehakt wurde muss die entsprechende Betriebsstätte/Institut ausgewählt werden für die das Startdatum gesetzt werden soll.
Achtung: Bei der Combobox der Institute handelt es sich um eine Multiselektions- Box. Das bedeutet, der erste Eintrag ist immer als Default ausgewählt. Scrollt man nun nach unten und wählt einen weiteren Eintrag aus, sind zwei Einträge ausgewählt. Der defaultmäßig markierte erste Eintrag muss also ggf. manuell deaktiviert werden!
Jetzt muss ein Haken in der Checkbox „§301“ gesetzt werden, das gewünschte Startdatum muss eingetragen werden und der Radiobutton "ohne" muss aktiviert werden (dadurch werden nur Kassen gesucht die noch kein Startdatum haben).
Die Suche kann gestartet werden. Nun müssen die Kassen markiert werden, bei denen eine Zuordnung erfolgen soll. Die Abarbeitung bzw. Speicherung dieses Vorgangs wird über den „Speicher“-Button im Bereich „Start §301/FPG/Leistungserbringergruppe“ ausgeführt.