Statuswechsel von stationär nach ambulant
Wenn ein Patient zunächst stationär aufgenommen wurde und zumindest die Aufnahmeanzeige nach §301 per Datenaustausch bereits an die Kassen übertragen wurde, muss ein Fallstorno an die Kassen übertragen werden, wenn es anschließend zu einem Statuswechsel nach Ambulant kommen sollte. Hierbei muss der entsprechende Stornogrund mitgeteilt werden. Bis dato wurde bei einem Statuswechsel von stationär nach ambulant grundsätzlich der Stornogrund „35 = Ambulante Abrechnung nach stationärer Aufnahme“ genutzt. Dies entspricht aber nicht der §301 Spezifikation. Dieser Stornogrund darf nur genutzt werden, wenn der MDK die Entscheidung getroffen hat, das der Fall ambulant abgerechnet werden muss anstatt stationär.
Auszug aus den §301 Spezifikation:
Einigt sich ein Krankenhaus mit dem Kostenträger nach einer Einzelfallprüfung durch den MDK darauf, dass ein Krankenhausfall nach einer kürzeren Behandlungszeit hätte abgeschlossen sein müssen, so dass die letzten Behandlungstage nicht mehr vergütet werden, werden diese Tage bei der Abrechnung der Hauptleistung oder Zuschlägen nach Überschreiten der oberen Grenzverweildauer als Tage ohne Berechnung ausgewiesen. Ergibt die Einigung, dass ein Fall hätte ambulant durchgeführt werden müssen, so dass die Rechnungslegung nicht als stationärer Krankenhausfall erfolgt, ist der stationäre Fall mit dem Verarbeitungskennzeichen „35“ (Ambulante Abrechnung nach stationärer Aufnahme) zu stornieren.
Deshalb besteht für den Anwender die Möglichkeit beim Statuswechsel von stationär nach ambulant ein Kennzeichen („Statuskorrektur nach MDK-Prüfung“) zu setzen, welches den Tatbestand das der MDK dies verlangt dokumentiert. Weitere Informationen zum Setzen des Kennzeichens sind der OMED Releasedokumentation zu entnehmen. Durch dieses Kennzeichen (gesetzt oder nicht) wird dann später entschieden ob es sich um einen normalen Fallstorno oder dem oben erwähnten handelt.
Ergänzung:
• Wird das neue Kennzeichen „Statuskorrektur nach MDK-Prüfung“ nicht gesetzt, so wird der Fallstorno mit dem Verarbeitungskennzeichen „30 = Fallstorno“ übermittelt. Die nachfolgende ambulante Abrechnung (AMBO Nachricht) wird dann mit dem Verarbeitungskennzeichen „10 = Normalfall“ oder „16 = Leistung nach §116b Abs. 2 SGB V“ übertragen.
• Wird das neue Kennzeichen „Statuskorrektur nach MDK-Prüfung“ gesetzt, so wird der Fallstorno mit dem Verarbeitungskennzeichen „35 = Ambulante Abrechnung nach stationärer Aufnahme“ übermittelt. Die nachfolgende ambulante Abrechnung (AMBO Nachricht) wird dann mit dem Verarbeitungskennzeichen „11 = Ambulante statt stationäre Abrechnung“ übertragen.