Kennzeichnung Integrierte Versorgung
Bei Behandlungen im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung muss jeder Patient seine Einwilligung geben. Dies wird derzeit in der Aufnahme bei der Erfassung des Versicherungsverhältnisses zum Kostenträger dokumentiert. Bei stationären Patienten, für die bei jeder Behandlung ein neuer Fall angelegt wird, ist diese Kennzeichnung ausreichend. Wenn ein ambulanter Patient pro Fall jedoch mehrere Scheine hat, ist diese Kennzeichnung pro Schein zu bestätigen.
Erfassung der Vertragskennzeichen
Unter Nice über den Bereich „ADM Global“ in der Übersicht „ADM Alle Kataloge“ wurde ein neuer Katalog „IHS_CONTRACTS (Verträge für integrierte Versorgung)“ integriert. In diesem Katalog müssen sie zunächst alle Vertragsnummern die sie mit den Kassen geschlossen haben für den Bereich der „integrierten Versorgung“ erfassen.
Die Vertragsnummer, die später per §301 übertragen werden soll, muss jeweils in dem Feld Zusatztext 1 erfasst werden.
Aktivierung am Kostenübernehmer
Am Kostenübernehmer in den Stammdaten unter Einstellungen muss die Nutzung der Vertragsnummer für die integrierte Versorgung aktiviert werden.
Ohne diese Einstellung kann die Vertragsnummer für die integrierte Versorgung nicht erfasst und übertragen werden.
Erfassung am Fall
Wurde die Einstellung am Kostenübernehmer aktiviert und wurde mindestens eine Vertragsnummer in dem Katalog hinterlegt, kann die Vertragsnummer in der Aufnahme unter der Registerkarte „Versicherung“ > „Integrierte Versorgung“ ausgewählt und an dem Fall abgespeichert werden.
Erfassung pro Schein bei ambulanten Fällen
Das Kennzeichen ist pro Schein zu bestätigen.
Übertragung per §301
Wurde an dem Fall eine Vertragsnummer für die integrierte Versorgung erfasst, wird diese Nummer in dem INV-Segment an jeder Nachricht mit an die Kassen übertragen.