Hinweise zur Übermittlung des RBG Segmentes Reha mit der Entlassung
Das Segment RBG ist Bestandteil der Entlassnachricht nach §301 Abs. 3 SGB V.
Übertragen werden können die bereits durchgeführten REHA-Maßnahmen, einen Vorschlag zur weiteren Behandlung und einen Vorschlag für eine geeignete REHA-Einrichtung an dem stationären Fall.
Durchgeführte REHA-Maßnahmen
Die an einem stationären Fall nach §301 Abs. 3 SGB V zu kommunizierenden durchgeführten REHA-Maßnahmen müssen aus dem Schlüsselverzeichnis des Anhang A zu Anlage 2 der Durchführungshinweise stammen. Dieser Katalog entspricht leider nicht dem noch aktuellen KTL-Katalog und auch nicht dem neuen KTL-Katalog.
Deswegen haben wir ihnen diesen §301-KTL-Katalog („KTL-301.3-Rehamaßnahme“) gesondert als korrelierenden Katalog mit ausgeliefert.
Die entsprechenden KTLs müssen in die Tarifneutralen Leistungen (TNL) integriert bzw. importiert werden. Werden nun zu einem Fall diese Leistungen in TNL erfasst, werden zum Zeitpunkt der Erstellung der Entlassungsnachricht im Konverter diese Leistungen in das RBG-Segment für die Entlassungsanzeige erzeugt.
Siehe auch in dem TNL-Handbuch die Punkte Erfassung neuer Leistungen, Import, und Zuordnung von Merkmalen.
Nur die zum Zeitpunkt der Erstellung der Entlassung erfassten 301-KTLs werden im Konverter berücksichtigt und es wird ein RBG-Segment erstellt. Eine nachträgliche Erfassung erzeugt keine automatische Entlassungsänderung.
Das RBG-Segment kann bis zu 10mal in der Entlassungsanzeige aufgeführt werden.
Zugehörige Konfiguration
Zunächst sind die REHA-Maßnahmen als tarifneutrale Leistungen in ADM Kostenrechnung > ADM Tarifneutrale Leistungen zu definieren. Daraufhin erfolgt die Zuordnung der tarifneutralen Leistungen zum Katalog „KTL-301.3-Rehamaßnahme (DE)“.
Wechseln Sie hierzu in Extra > Systemverwaltung > Formulare > korr. Kataloge und selektieren den Katalog KTL-301.3-Rehamaßnahme (DE). Hier führen Sie bei der jeweiligen KTL eine Zuordnung zu der entsprechenden tarifneutralen Leistung durch. Dies geschieht über die Registerkarte HLST. Der Zuordnungstyp ist an dieser Stelle ohne Belang.
Vorschlag zur weiteren Behandlung / Vorschlag für eine geeignete REHA-Einrichtung
In dem RBG Segment sind neben den durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen noch die beiden weiteren Informationen mit zu übertragen soweit bekannt:
• Vorschlag zur weiteren Behandlung
• Vorschlag für eine geeignete REHA-Einrichtung
Diese beiden Informationen können in den Personen und Falldaten des Falles erfasst werden.
In dem Akteneiter „Aufenthalt“ können unter der Rubrik „Entlassung Details“ die Informationen zu jedem Zeitpunkt des Aufenthaltes an dem Fall abgespeichert werden.
Für den Vorschlag für eine geeignete Einrichtung steht ihnen der Katalog der fremden KH zur Verfügung. Nach der Auswahl der geeigneten Einrichtung wird in den „Entlassung Details“ der Name, die Anschrift und die IK-Nummer angezeigt. Für den Datenaustausch wird lediglich die IK-Nummer der Einrichtung übertragen.
Für den Vorschlag für die weitere Behandlung wird ihnen ein §301-Katalog nach Schlüssel 13 der Durchführungshinweise des §301 Abs. 3 SGB V zur Auswahl angeboten.
Auch hier können maximal 10 Einträge ausgewählt werden (siehe maximale Anzahl durchgeführter REHA-Maßnahmen), da das RBG-Segment bis zu 10mal in der Entlassungsanzeige aufgeführt werden darf.