PKV – IK des Krankenhauses für Zahlungsweg
In dem REC-Segment einer Rechnung kann laut Vereinbarung nach §301 eine andere IK des Krankenhauses für den Zahlungsweg der Kassen übermittelt werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Datenaustausch mit der PKV.
In dem REC-Segment wird bei dem DTA-PKV dieses Feld immer leer übermittelt, egal ob der Anwender die Info in den Stammdaten hinterlegt hat. Deshalb wurde in diesem Verfahren das BNK-Segment eingeführt.