KONV-userBesondere HinweisePKV – Verwendung der Abzugsleistungen
PKV – Verwendung der Abzugsleistungen
Die oben aufgeführten Leistungen sind sogenannte Dummy-Leistungen die nur für die Datenübertragung genutzt werden. Sie dienen einzig und allein dazu, bei der Generierung der ENT-Segmente für den Teilzahlungsabzug in der PREC-Nachricht den Entgeltschlüssel zu ermitteln.
Man kann diese Leistungen manuell nicht zuweisen.
EOFM unterstützt zurzeit lediglich eine automatische prozentuale Aufteilung nur für die allgemeine KH-Leistungen. Alle anderen Aufteilungen (Aufteilungen Wahlleistungen (alle) nach Prozent oder Höchstbetrag, tagesbezogene Zuzahlung pauschal, Maximalbetrag PKV) sind manuell bei der Erfassung der Leistungen zu berücksichtigen.
Die vom Anwender verwendeten Leistungen müssen mit den Leistungskennzeichen verknüpft sein:
- Leistung ist allg. KH-Leistung
- Wahlleistung Einbettzimmer
- Wahlleistung Zweibettzimmer
- Wahlleistung Differenz Ein- Zweibettzimmer
Über diese Verknüpfung werden die Dummy-Leistungen programmtechnisch zugeordnet und verwendet.
Beispiel:
Aufteilung einer Wahlleistung lt. PKOS: 1-Bettzimmer 50% PKV 50% Selbstzahler.
Gesamtaufenthalt vom 01.10.2015 bis 10.10.2015. Berechnungstage 9
Zuweisung:
Wahlleistung 1-Bett (Typ Wahlleistung und Leistungskennzeichen "Wahlleistung Einbettzimmer") Entgeltschlüssel = 54000000. Zuweisung vom 01.10.2015 - 09.10.2015,
Preis 64.05 EUR, Anzahl 9 = 576,45 EUR
Manuelle Aufteilung über geplante Rechnungspositionen:
PKV/SELBST 50% = 32,025 * 9 = Gesamt: 288,225 = 288,23
Gehen wie mal davon aus, dass nur diese Leistung auf der Rechnung steht, sieht dann die PREC-Nachricht so aus:
...
REC+98004141+20151025+02+20151025+288,23
...
ENT+54000000+64,05+20151001+20151009+9
ENT+53070000+32,02+20151001+20151009+9
ENT+53030000+0,04+20151001+20151010+1
Da es sich in dem Beispiel bei der Wahlleistung Einbettzimmer nach der PKOS um eine prozentuale Aufteilung handelt, ermittelt die Schnittstelle bei der Generierung des zweiten ENT-Segmentes den Entgeltschlüssel der Dummy-Leistung "Abzug wegen % SB". Die Leistung dient lediglich als Lieferant für den Entgeltschlüssel. Die Verknüpfung ist in der Schnittstelle definiert!
Beide ENT-Segmente werden miteinander Verrechnet: (64,05 * 9) - (32,02 * 9) = 288,27. Das ergibt aufgrund der Rundung eine Differenz von 0,04 EUR zum Rechnungsbetrag, der über das dritte ENT-Segment verrechnet wird. Hier holt sich die Schnittstelle den Entgeltschlüssel aus der Leistung "Abzug wegen Rundungsdifferenz", damit das dritte Segment erstellt werden kann.
Es werden keine Leistungen zugewiesen und es erscheint davon nichts auf einer gedruckten Rechnung. Die ENT-Segmente sind nur für die Darstellung der Splittung und den Rundungsdifferenzausgleich in der Rechnungsnachricht vorgesehen. Es sind keine "echten" Rechnungspositionen und sind somit auch als Rechnungsposition nicht gespeichert.
Ähnlich wie bei der prozentualen Aufteilung verhält es sich mit der Betragsaufteilung. Rundungsdifferenzen gibt es hier nicht. Für die Höchstwertberechnungen und tagesgleiche Zuzahlung wäre Dummy-Leistungen eigentlich nicht benötigt worden (die vorhandenen werden nicht benutzt). Der Kunde muss sich dafür selbst Leistungen mit dem entsprechenden Entgeltschlüssel anlegen und zuweisen.