KONV-userBesondere HinweiseAMBO - Diagnosesicherheit für ambulante Abrechnungen
AMBO - Diagnosesicherheit für ambulante Abrechnungen
Die Angabe der Diagnosesicherheit für ambulante Fälle wurde am 01.07.2010 eingeführt
Diagnosesicherheitskennzeichen (Schlüssel 17):
A ausgeschlossene Diagnose
V Verdachtsdiagnose
Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
G gesicherte Diagnose
Dabei wird im Konverter wie folgt verfahren/geprüft:
§116b-Fälle:
Die Eingabe der Diagnosesicherheit ist ab 01.07.2010 verpflichtend. Fehlt sie, wird die Nachricht „fehlerhaft“ erstellt.
§§117/118/119-Fälle:
Wird eine Diagnosesicherheit ermittelt, wird diese verwendet, andernfalls wird „G“ übermittelt.
Alle anderen Fälle:
Wird eine Diagnosesicherheit ermittelt, wird diese verwendet, andernfalls wird keine Diagnosesicherheit übermittelt.