AMBO - Diagnosesicherheit für ambulante Abrechnungen
Die Angabe der Diagnosesicherheit für ambulante Fälle wurde am 01.07.2010 eingeführt
Diagnosesicherheitskennzeichen (Schlüssel 17):
• A ausgeschlossene Diagnose
• V Verdachtsdiagnose
• Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
• G gesicherte Diagnose
Dabei wird im Konverter wie folgt verfahren/geprüft:
• §116b-Fälle:
Die Eingabe der Diagnosesicherheit ist ab 01.07.2010 verpflichtend. Fehlt sie, wird die Nachricht „fehlerhaft“ erstellt.
• §§117/118/119-Fälle:
Wird eine Diagnosesicherheit ermittelt, wird diese verwendet, andernfalls wird „G“ übermittelt.
• Alle anderen Fälle:
Wird eine Diagnosesicherheit ermittelt, wird diese verwendet, andernfalls wird keine Diagnosesicherheit übermittelt.