KONV-userBesondere Hinweise§302 - Versorgungszeitraum Hilfsmittel (EHI-Segment)
§302 - Versorgungszeitraum Hilfsmittel (EHI-Segment)
Die Erfassung der Versorgungszeiträume erfolgt in der Leistungserfassung der einzelnen Leistungen.
Erfassung Zeitraum

Der Zeitraum kann derzeit für Leistungen erfasst werden, die im Tarifwerk als Verbrauchsartikel gekennzeichnet sind.
Zusätzlich muss ebenfalls der „Versorgungszeitraum von … bis“ bei jedem Verbrauchsartikel übertragen werden. Also muss bei Verbrauchsartikeln sowohl der „Zeitraum“ als auch der „Versorgungszeitraum von … bis“ erfasst werden.
Sollten sie zuerst den „Versorgungszeitraum von … bis“ erfassen, errechnet sich der Zeitraum aus diesen Daten automatisch. Allerdings wird hier jeder begonnene Monat als ganzer Monat gerechnet. Beispiel 15.09.2012 - 14.10.2012 entsprechen 2 Monate im Zeitraum. Dieser Wert ist ein Vorschlag und kann überschrieben werden.
ErfassungVersorgungszeitraum von - Versorgungszeitraum bis

Die Versorgungszeiträume alleine muss bei Leistungen erfasst werden, bei denen das Hilfsmittelkennzeichen die folgenden Werte hat:
Miete
Vergütungspauschale
Folgevergütungspauschale