MDKM-userMDKMVorgangFristendokumentationMögliche Ausprägung des Feldes Information der INKA- und KAIN-Nachrichten
Mögliche Ausprägung des Feldes Information der INKA- und KAIN-Nachrichten
Hinweis: Das Datenfeld Information in dem PVV-Segment dient der Abbildung der durch die Krankenkasse oder durch das Krankenhaus anzuzeigenden Informationen gemäß §11 PrüfvV.
Einleitung des Prüfverfahrens (§4 PrüfvV) – nur KAIN
Schlüssel
Beschreibung
PF000
primäre Fehlbelegung
SF000
sekundäre Fehlbelegung
KP000
Kodierprüfung
FV000
Fragen zur Voraussetzung bestimmter Maßnahmen
KL000
Freitext bei Nennung anderer/weiterer Prüfgegenstände
 
Vorverfahren (§5 PrüfvV) – nur KAIN
Schlüssel
Beschreibung
FDK01
Aufforderung zum Falldialog
FDK02
Annahme der Aufforderung zum Falldialog
FDK03
Ablehnung eines Falldialoges
FDK11
Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
FDK12
Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
FDK13
Ablehnung der Verlängerung des Falldialoges
BEF00
Beendigung des Prüfverfahrens aufgrund Einigung im Falldialog (§ 5 Abs. 6 PrüfvV)
 
Vorverfahren (§5 PrüfvV) – nur INKA
Schlüssel
Beschreibung
FDI01
Aufforderung zum Falldialog
FDI02
Annahme der Aufforderung zum Falldialog
FDI03
Ablehnung eines Falldialoges
FDI11
Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
FDI12
Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
FDI13
Ablehnung der Verlängerung des Falldialoges
 
Vorverfahren (§5 PrüfvV) – nur KAIN und INKA
Schlüssel
Beschreibung
FDK20
Erklärung über die Beendigung des Falldialogs (nur KAIN)
FDI20
Erklärung über die Beendigung des Falldialogs (nur INKA)
 
Durchführung MDK-Prüfung (§7 Abs. 2 PrüfvV) – nur KAIN
Schlüssel
Beschreibung
MDK10
Keine oder nicht vollständige Unterlagen an MDK mit Folge der Aufrechnung
 
Entscheidung der Krankenkasse nach MDK-Gutachten (§8 PrüfvV) – nur KAIN
Schlüssel
Beschreibung
MDK01
Leistungsrechtliche Entscheidung hat keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
MDK02
Leistungsrechtliche Entscheidung hat Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
MDK03
Leistungsrechtliche Entscheidung hat aufgrund Datensatzkorrektur (§7 Abs. 5 PrüfvV) im MDK.- Verfahren keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
MDK04
Festlegung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V durch die Krankenkasse
MDK06
Reaktion zu evtl. Einwänden des Krankenhauses
MDK07
Mitteilung über eine unveränderte Aufschlagshöhe 
MDK08
Mitteilung über eine veränderte Aufschlagshöhe 
MDK09
Mitteilung des Aufschlages mit Grundlage der Berechnung (KAIN)
MDK11
Rücknahme des Aufschlages, keine weitere Geltendmachung 
MDK14
Endgültige Anpassung eines bereits geltend gemachten Aufschlages 
 
Erörterungsverfahren nach MD-Prüfung (§ 9 PrüfvV) – nur INKA
Schlüssel
Beschreibung
EKH01
Inhaltliche begründetes Bestreiten der Entscheidung der Krankenkasse gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 PrüfvV ohne Einleitung des EV (INKA)
EKH02
Inhaltliche begründetes Bestreiten der Entscheidung der Krankenkasse gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3 PrüfvV mit gleichzeitiger Einleitung des EV (INKA)
EKH30
Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (INKA)
EKH31
Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (INKA)
EKH32
Ablehnung der Verlängerung des Erörterungsverfahrens (INKA)
EKH33
Aufforderung mündliches Erörterungsverfahren (INKA)
EKH34
Zustimmung mündliches Erörterungsverfahren (INKA)
EKH35
Ablehnung mündliches Erörterungsverfahren (INKA)
EKH40
Erforderliche Unterlagen für die Durchführung des EV lagen gemäß § 9 Abs. 6 PrüfvV nicht vor (INKA)
EKH41
Anzeige für eine ausnahmsweise Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwendungen oder Tatsachenvortrag unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (INKA)
EKH42
Ablehnung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwendungen oder Tatsachenvortrag unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (INKA)
EKH43
Annahme nicht fristgerecht geltend gemachter Einwendungen oder Tatsachenvortrag gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (INKA)
EKH50
Einigung im Erörterungsverfahren und Beendigung gemäß § 9 Abs. 8 PrüfvV (INKA)
EKH51
Einvernehmliche Beendigung des Erörterungsverfahren ohne Einigung gemäß § 9 Abs. 10 PrüfvV (INKA)(INKA)
EKH60
Abrechnungsstreitigkeit gilt infolge fehlender Erörterung oder fehlender Mitwirkung, als erörtert gemäß § 9 Abs. 11 PrüfvV (INKA)
EKH61
Es wurde keine Einigung erzielt und das Erörterungsverfahren ist gemäß § 9 Abs. 12 PrüfvV beendet (INKA)
MDI04
Einwände gegen Grund und Höhe des Aufschlages durch das Krankenhaus
 
Erörterungsverfahren nach MD-Prüfung (§ 9 PrüfvV) – nur KAIN)
Schlüssel
Beschreibung
EKK01
Krankenkasse schließt sich gemäß §9 Abs. 3 Satz 1 PrüfvV der Begründung des Krankenhauses an. Es erfolgt kein Erörterungsverfahren. (KAIN)
EKK02
Krankenkasse schließt sich der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 3 Satz 1 PrüfvV an. Das durch das Krankenhaus bereits eingeleitete EV ist beendet. (KAIN)
EKK03
Krankenkasse schließt sich nicht der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 4 PrüfvV an, das KH hat das EV bereits eingeleitet. (KAIN)
EKK04
Krankenkasse schließt sich nicht der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 4 Satz 1 PrüfvV an und leitet das EV ein. (KAIN)
EKK10
Entscheidung der Krankenkasse wurde nicht fristgemäß bestritten und gilt als erörtert gemäß § 9 Abs. 2 PrüfvV mit Folge der Aufrechnung (KAIN)
EKK30
Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
EKK31
Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
EKK32
Ablehnung der Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
EKK33
Aufforderung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
EKK34
Zustimmung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
EKK35
Ablehnung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
EKK40
Erforderliche Unterlagen für die Durchführung des EV lagen gemäß § 9 Abs. 6 PrüfvV nicht vor (KAIN)
EKK41
Anzeige einer ausnahmsweisen Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
EKK42
Ablehnung Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
EKH43
Annahme Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
EKK50
Einigung im Erörterungsverfahren und Beendigung gemäß § 9 Abs. 8 PrüfvV (KAIN)
EKK51
Einvernehmliche Beendigung des Erörterungsverfahren ohne Einigung gemäß § 9 Abs. 10 PrüfvV (KAIN)
EKK60
Abrechnungsstreitigkeit gilt infolge fehlender Erörterung oder fehlender Mitwirkung als erörtert gemäß § 9 Abs. 11 PrüfvV (KAIN)
EKK61
Es wurde keine Einigung erzielt und das Erörterungsverfahren ist gemäß § 9 Abs. 12 PrüfvV beendet (KAIN)
 
Über die Markierung der einzelnen Verfahrensschritte in der Fristendokumentation werden die entsprechenden Kürzel (Information) automatisch in der INKA-Nachricht verwendet.
Ebenso werden bei der Verarbeitung der KAIN-Nachrichten (nur im Zusammenhang mit dem Zusatzmodul MDKM-§301) auf Grund der Kürzel (Information im PVV-Segment) die Daten an dem entsprechenden Verfahrensschritt in der Fristendokumentation vorbelegt bzw. müssen ohne das Zusatzmodul dort manuell erfasst werden.