Wie kann das Vorverfahren beendet oder abgelehnt werden?
Die Beendigung eines Falldialogs ist nur möglich, wenn man den Falldialog im Vorfeld angenommen hat.
Laut §5 - Vorverfahren (Korrektur der Datensätze, Falldialog) Satz 4:
„Nach Einleitung des Prüfverfahrens können sowohl die Krankenkasse als auch das Krankenhaus zu einem Falldialog auffordern. Die Aufforderung ist innerhalb von 2 Wochen anzunehmen oder abzulehnen.“
kann das Krankenhaus die Frist einfach verstreichen lassen. Das entspricht einer Ablehnung.
Ansonsten kann über die Fristendokumentation der Falldialog abgelehnt werden (FDI03) oder nach Annahme des Falldialogs der Falldialog beendet werden (FDI20).