Automatische Erstellung Gutschrift zur Fortsetzung des Prüfverfahrens
Neue Rechnungsart Gutschrift zur Fortsetzung des Prüfverfahrens
Mit dieser Fortschreibung wurde eine neue Rechnungsart vereinbart:
Zur Fortsetzung des Prüfverfahrens durch ein Krankenhaus gemäß § 7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungsdatensatz mit der neuen Rechnungsart „14“ =Gutschrift zur Fortsetzung des Prüfverfahrens.
Hier der Auszug aus der Fortschreibungsvereinbarung §301:
„Liefert das Krankenhaus erforderliche Unterlagen für das MDK Verfahren gemäß § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV nach, wird das Prüfverfahren fortgesetzt. Zur Sicherstellung der in § 7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV genannten Frist übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungssatz mit der Rechnungsart „14“ (entspricht einer 300,00 EUR Gutschrift der Pauschale nach § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV)…
Die zu verwendenden Entgeltschlüssel sind:
• „47200008“ (KHEntgG, BPflV_alt)
• „A7300008“ (BPflV_neu - volllstationär)
• „B7300008“ (BPflV_neu - teilstationär)
…
Im Falle einer Fallstornierung (z.B. infolge MDK-Begutachtung o.ä.) ist diese Gutschrift (Rechnungsart 14) beizubehalten und wird nicht storniert.“
Diese RECH-Nachricht mit der Rechnungsart 14 darf bei einem Fallstorno nicht auf fallstorniert gesetzt werden und verbleibt als erstellte Nachricht im System.
Ein Storno dieser Gutschrift ist in den Modulen EOFM und IBIL nicht möglich.