EOFM
13. Fortschreibung §301: Neuer Rechnungstyp und neue Entgelte
Mit dieser Fortschreibung wurde eine neue Rechnungsart vereinbart:
Zur Fortsetzung des Prüfverfahrens durch ein Krankenhaus gemäß §7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungsdatensatz mit der neuen Rechnungsart 14 Gutschrift zur Fortsetzung des Prüfverfahrens.
Weiterhin wurden neue abrechenbare Leistungen (Entgelte) vereinbart.
Hier der Auszug aus der Fortschreibungsvereinbarung §301:
„Liefert das Krankenhaus erforderliche Unterlagen für das MDK Verfahren gemäß § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV nach, wird das Prüfverfahren fortgesetzt. Zur Sicherstellung der in § 7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV genannten Frist übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungssatz mit der Rechnungsart „14“ (entspricht einer 300,00 EUR Gutschrift der Pauschale nach § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV)…
Die zu verwendenden Entgeltschlüssel sind:
• „47200008“ (KHEntgG, BPflV_alt)
• „A7300008“ (BPflV_neu - vollstationär)
• „B7300008“ (BPflV_neu - teilstationär)
…
Im Falle einer Fallstornierung (z.B. infolge MDK-Begutachtung o.ä.) ist diese Gutschrift (Rechnungsart 14) beizubehalten und wird nicht storniert.“
Da drei verschiedene Entgeltschlüssel vereinbart wurden, sind im System auch drei verschiedene Leistungen anzulegen.
Die Leistungen werden im Tarifwerk ST KH – Stationärer Krankenhaustarif angelegt.