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Einstellung
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Erklärung
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Erfassung der Suchtgiftvignette bzw. des Notfallkennzeichen als Pflichtfeld
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Bei der Übertragung von Suchtgiftrezepten soll die Erfassung einer Suchtgiftvignette oder des Notfallkennzeichens ein Pflichtfeld sein oder nicht.
Wir empfehlen die vorherige Erfassung der Vignettennummer bzw. des Notfallkennzeichens. Diese Daten werden bei vorheriger Erfassung in der Verordnung gespeichert. Ebenso wird das Notfallkennzeichen an das e-Rezept übertragen.
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Kein Ausdruck des e-Rezepts (ausgenommen EKVK und Suchtgifte)
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Nach der Übermittlung eines e-Rezepts wird das Druckdokument der SVC je nach Einstellung automatisch aufgerufen oder nicht.
Wir empfehlen bei Einführung des e-Rezepts diese Einstellung nicht zu wählen, da hier ein optischer Vergleich der gesendeten Daten und der erhaltenen Rezeptdaten leichter sichtbar ist.
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