Q801BY-userSollstatistik
Sollstatistik
Um die Vollständigkeit der Teilnahme am Verfahren der externen Qualitätssicherung bewerten zu können, ist die Übermittlung einer sogenannten Sollstatistik seit dem Jahr 2004 verpflichtend vorgeschrieben.
Die QS Filter Sollstatistik zeigt an, wie viele Fälle in einem Krankenhaus in einem Verfahrensjahr dokumentationspflichtig waren. Die Ergebnisse der Sollstatistik bilden die Grundlage für die Ermittlung der Dokumentationsraten Ihres Krankenhauses.
Bis zum QS Verfahrensjahr 2015 waren sämtliche Krankenhäuser, die gegenüber den Krankenkassen vollstationäre Fälle über DRG oder seit 2008 nach BPflV abrechnen, zur Abgabe einer Sollstatistik zum entsprechenden Verfahrensjahr verpflichtet.
Die Dokumentation für nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser mit einem nach Standorten differenzierten Versorgungsauftrag erfolgt ab 2014 standortbezogen. Wenn das Krankenhaus mehr als einen entlassenden Standort besitzt, ist für jeden Standort eine Sollstatistik zu übermitteln und die Zuordnung der einzelnen Patientenfälle zu den entlassenden Standorten zu beachten.
Seit dem QS Verfahrensjahr 2016 müssen von allen Krankenhäusern zwei getrennte Sollstatistiken erstellt und an die jeweils zuständige Landesgeschäftsstelle/ Datenannahmestelle übermittelt werden.
Sollstatistik nach QSKH-RL
o erfasst die Anzahl dokumentationspflichtiger Fälle, für alle QS-Verfahren gemäß der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern – QSKH-RL“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Sollstatistik nach Qesü-RL
o erfasst die Anzahl dokumentationspflichtiger Fälle für alle QS-Verfahren der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung – Qesü-RL“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Das QS Modul Schlaganfalldokumentation Bayern wird in der Sollstatistik nach QSKH-RL aufgeführt.
Hinweis
Details zur Sollstatistik entnehmen Sie bitte der Funktionsbeschreibung „Sollstatistik [Jahr xxxx“