Funktion Anforderung korrigieren
Die Funktion Anforderung korrigieren steht nur zur Verfügung, wenn die Anforderung sich im Status ‚angefordert’ befindet und die Funktion im SVF SSST freigeschaltet ist.
Die Funktion Anforderung korrigieren bewirkt, dass das vidierte Anforderungsformular storniert und anschließend kopiert wird. Die kopierte Anforderung kann bearbeitet werden.
Welche Nachrichten bei der Korrektur exportiert werden und ob eine neue Auftragsnummer vergeben wird, ist abhängig von der Konfiguration im SVF SSST.
Hinweis: Eine Korrektur der Anforderung wird nicht mehr zugelassen, nachdem durch das Partnersystem Änderungen am Auftrag vorgenommen wurden (Auftragsstatusimport per ORM) oder ein Befund vorliegt