Entlassdatumsbestätigung
Sowohl in der „Mahnliste Arzt" als auch in der „Mahnliste Kostensicherung“ werden Fälle x-Tage vor Ablauf der Kostenübernahme für eine mögliche Verlängerungsanzeige angemahnt. Hierzu kann in den Suchkriterien eine Warnfrist eingestellt werden. Wenn eine Verlängerung erfasst wird, verschwindet der Fall aus der Mahnliste. Sollte der Fall aber keine Verlängerung benötigen, würde der Fall in der Liste verbleiben. Hierzu wurde eine Funktion erstellt, die die voraussichtliche Entlassung bestätigt, damit ein solcher Fall ebenfalls aus der Mahnliste abgearbeitet werden kann. Sonst ist ein arbeiten mit der Liste sehr schlecht möglich, wegen der Unübersichtlichkeit.
Nur in den Listen „Mahnliste Arzt“ und „Mahnliste Kostensicherung“ ist die Funktion „Entlassdatumsbestätigung“ aufrufbar.
Mit dieser Funktion kann die voraussichtliche Entlassung bestätigt
oder die Bestätigung zurückgenommen werden:
Um diese Funktion aufrufen zu können, muss man das entsprechende Recht „Voraussichtliches Entlassdatum bestätigen“ haben (siehe auch Kapitel „Fallübersichten „ > „Berechtigung“ > „Funktionale Rechte“).
Eine Entlassdatumsbestätigung wird dann automatisch zurückgesetzt, wenn das voraussichtliche Entlassdatum durch eine andere Funktion heraufgesetzt wird.
Mit dieser Funktion kann der Anwender Fälle aus den Mahnlisten abarbeiten (Prüfspalte K), ohne eine Verlängerung erstellen zu müssen, wenn keine Verlängerung nötig ist.
Spätestens am Tag der voraussichtlichen Entlassung wird der Fall wieder in den Mahnlisten erscheinen, wenn er nicht bereits entlassen wurde.
Ein Tooltip weist sie zusätzlich auf die Funktion hin.