Nachricht korrigieren
Mit dieser

Funktion wird ausschließlich der Status einer Nachricht des §301 Abs. 3 SGB V, PKV oder DGUV abgeändert. Die Funktion ist nur aufrufbar für Nachrichten mit einem der folgenden Status:
• fehlerhaft erstellt
• Fehlerhaft zurück
• fehlerhaft eingelesen
• Nachrichten mit einem angehängten FHL-Segment
Der Status der Nachricht wird dadurch manuell auf „Korrektur erfolgt“ gesetzt.
Die Nachricht selber wird dadurch nicht korrigiert oder verändert.
Auch die Fehlermeldung zur Nachricht bleibt erhalten, jedoch wird diese Nachricht nicht mehr in den Fehlerlisten ausgegeben.
Nach Betätigung dieser Funktion wird der Status umgesetzt und dies wird durch den folgenden Hinweis dem Anwender mitgeteilt:
Diese Funktion ist nur in den Listen „Nachrichtenliste“ und „KONV-Fehlermonitor“ aufrufbar.
Für diese Funktion wird das funktionale Recht „Nachricht korrigieren“ benötigt.
Siehe Kapitel „Fallübersichten“ > Berechtigung“ > „Funktionale Rechte“.
Ein Tooltip weist sie zusätzlich auf die Funktion hin.