Erweiterter Schutz der Privatsphäre (EPP)
Mit der Erweiterung des Privatsphärenschutzes eines Patienten ist es in ORBIS möglich, nur einem eingeschränkten Mitarbeiterkreis den Zugriff auf die Patientendaten zu ermöglichen. Dieser Mitarbeiterkreis muss dem Patienten explizit zugewiesen werden. Patienten ohne eine solche Zuordnung werden weiterhin im Rahmen der bislang bekannten Berechtigungen angezeigt.
Auch bei dem zugewiesenen Mitarbeiter / Mitarbeiterkreis greifen weiterhin die bekannten Berechtigungen.
Siehe hierzu auch die Releasenotes „EPP (Erweiterter Privatsphärenschutz eines Patienten)“ zu dem Release 08.04.22.
Die folgenden Listen der Fallübersicht wurden angepasst:
• Allgemeine Übersicht
• Ambulanzliste
• §301-Mahnliste
• Mahnliste Arzt
• Mahnliste Kostensicherung
• Langlieger-Mahnliste
• Besuchsliste
Alle übrigen Rechte und Berechtigungen bleiben von dieser Erweiterung unberührt.
Sofern der EPP durch die Systemeinstellung „Erweiterter Schutz der Privatsphäre eines Patienten“ aktiviert ist, können Personen entsprechend gekennzeichnet werden. Für so gekennzeichnete Personen werden Fälle, Scheine, Besuche zu Patienten, für die der angemeldete Anwender kein EPP-Ausnahmerecht besitzt, nicht angezeigt. Der Anwender erhält keinen Hinweis das evtl. Fälle aus diesem Grund nicht angezeigt werden.