Übersicht über die Wahlleistungsvereinbarung
Wahlleistungen sind Leistungen, die zusätzlich zu vereinbaren sind und deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Wenn die ärztliche Wahlleistung gewählt wird, erhalten Sie eine Behandlung und Betreuung durch den jeweiligen Chefarzt oder dessen Stellvertreter.