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Anweisung |
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Beachten Sie bezüglich der Duplikatprüfung für Anordnungen: Die Prüfung auf doppelte Anordnungen erfolgt auf Basis der angeordneten Maßnahme. Für jegliche Medikation und Ernährung gilt, dass keine Prüfung auf Wirkstoffbasis erfolgt. Doppelte Anordnungen werden nur erkannt, wenn die angeordneten Präparate (Medikation, Infusion, Spritzenpumpe, Ernährung) übereinstimmen.
DH Healthcare GmbH-eigene Referenz: AIMS/ICU-SN13
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Anmerkung |
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Konflikte durch doppelte Anordnungen (d. h. zeitliche Überschneidungen zweier Anordnungen mit gleichartigen Maßnahmen) müssen nicht aufgelöst werden. Das System verhindert nicht, dass Maßnahmen doppelt angeordnet werden. Es bietet Hilfestellungen, um Dubletten zu erkennen und, falls gewünscht, zeitliche Überschneidungen zwischen gleichartigen Anordnungen komfortabel aufzulösen.
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gekennzeichnet.|
Beispiel:
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Im Beispiel überschneiden sich die zwei letzten Anordnungen von BIPAP. Sie werden mit dem Symbol gekennzeichnet, um anzuzeigen, dass es sich um Dubletten handelt. Wenn Sie auf eine der beiden Dubletten klicken, wird jeweils die dazugehörige andere in Orange hervorgehoben. ![]()
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Anmerkung |
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Eine einfache Methode, um Dubletten aufzulösen, bietet dabei der Status
, bei dem die somit gekennzeichnete Anordnung die Endezeit automatisch auf die Beginnzeit der als Nächstes nachfolgenden Anordnung gleichen Typs und gleicher Maßnahme setzt. |
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Anmerkung |
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Dublettenkonflikte können auch aufgelöst werden, indem eine der beiden Anordnungen mit Überlappungen storniert wird. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Zugehörigkeit der nachfolgenden Anordnung geändert wird.
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Anmerkung |
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Messungen stellen einen Sonderfall dar.
Werden Messungen angeordnet, versucht die Dublettenprüfung, eventuelle Dubletten automatisch aufzulösen. Dies funktioniert bei Anordnungen über Anordnungspläne (Notfallplan, Schnellanordnungsplan, Anordnungsdialog) oder bei Einzelanordnungen im Anordnungsdialog. Dabei gelten folgende Regeln:
• Existieren bereits Nachfolgeanordnungen für den Messwert, die nach dem Anordnungszeitpunkt der neuen Anordnung beginnen, werden diese storniert, falls noch keine Durchführungen dokumentiert wurden. Existieren bereits Durchführungen, kann die bestehende Anordnung nicht beendet werden, und es entsteht eine Dublette.
• Werden gleichzeitig zwei Pläne mit unterschiedlichem Startzeitpunkt angeordnet, werden Messwertanordnungen des ersten Plans mit Beginn der überlappenden Messungen des zweiten Plans beendet.
• Wurde für die bestehende Messwertanordnung bereits eine Durchführung dokumentiert, die maximal zwei Minuten nach dem Anordnungszeitpunkt der neuen Anordnung liegt, wird der Anordnungszeitpunkt der neuen Anordnung um maximal zwei Minuten verschoben, sodass die Dublette aufgelöst werden kann. Dies gewährleistet, dass von MEGS kommende Messwerte, die während der Bearbeitung der neuen Anordnung geliefert werden, die automatische Auflösung von Dubletten nicht verhindern.
• Erfolgt die betreffende neue Anordnung im Rahmen eines Anordnungsplans, so werden alle Messwertanordnungen des Plans um die maximal zwei Minuten verschoben, sodass – wenn einheitliche Verordnungszeitschemata definiert wurden – die im Plan vorgegebene Synchronizität der Messungen erhalten bleibt.
• Wurde für die bestehende Messwertanordnung bereits eine Durchführung dokumentiert, die mehr als zwei Minuten nach dem Anordnungszeitpunkt des neuen Anordnungsplans liegt, kann die bestehende Anordnung nicht beendet werden. Es entsteht eine Dublette, die manuell aufgelöst werden muss.
• Werden gleichzeitig zwei Pläne mit gleichem Startzeitpunkt angeordnet, die denselben Messwert enthalten, werden beide Anordnungen übernommen, und es entsteht eine Dublette.
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