Bögen BADO-Psych RLP U
Laut § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) sind alle psychiatrischen Fachkrankenhäuser sowie Fachabteilungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Rheinland-Pfalz zur Qualitätssicherung verpflichtet, an der Basisdokumentation Psychiatrie (Badok) teilzunehmen.
Daher muss eine psychiatrische Basisdokumentation erhoben und übermittelt werden für alle Patienten, die:
• vollstationär in psychiatrischen Krankenhäusern oder
• in psychiatrischen Fachabteilungen von Allgemeinkrankenhäusern behandelt werden
Dies betrifft die Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
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Wichtig
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Ausnahmen, die nicht gemeldet werden müssen:
• Teilstationäre Behandlungen (Tageskliniken)
• Rein ambulante Behandlungen
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Die Abfrage Bögen BADO-Psych RLP U ermöglicht mit einem Ampelsystem einen Überblick über den Stand der Erfassungen von BADO-RLP-Bögen in Form des ORBIS U-Formulars BADO-Psych RLP U.
Berechtigung
Die Abfrage Bögen BADO-Psych RLP U muss berechtigt werden unter: Systemadministration > Rollenübersicht > [Rollenakte] > Registerkarte Berechtigungen > Medizin & Pflege > Station > Auswertungen Psychiatrie > Registerkarte Berechtigungsdetails > Ansichten > BADO Arbeitsplatz.