Gegenanzeigen und Ausschlüsse
• Der erstellte Pflegeplanvorschlag darf nur nach vorheriger Überprüfung und (falls erforderlich) patientenspezifischer Anpassung und nur durch eine entsprechend qualifizierte Pflegekraft übernommen werden.
• Assessments und die zugehörige Konfiguration zur Ableitung von Pflegeplanvorschlägen müssen vor dem produktiven Einsatz überprüft werden.
• Die in dem Produkt dokumentierten Daten entbinden Ärzte und Pflegepersonal nicht von der Verpflichtung, vor jeder klinischen Entscheidung eine gründliche Bewertung und Überprüfung der Situation eines Patienten vorzunehmen.