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Einschränkung |
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Voraussetzung für die Nutzung der Funktionalität ist, dass das Schnittstellen-Subformulars COME PSAP Rechtsgrundlage importiert wurde.
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Anmerkung |
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Wird die Übernahmekonfiguration nicht vorgenommen, so zeigt das Feld Rechtsgrundlage des Aufenthalts den in Systemverwaltung PSAP > Registerkarte I-L > Abschnitt Juristische Sachlage > Auswahlfeld Vorbelegung der rechtlichen Grundlage hinterlegten Standardtext ein und wird der Benutzer mit einer Meldung neben der Schaltfläche neu übernehmen
im Formular Zwangsmassnahmen Anordnung darauf aufmerksam gemacht. |
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Schritt
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Beschreibung
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1
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In der Systemverwaltung COME > Registerkarte Anordnung > Abschnitt Aufrufe > muss das Kontrollkästchen Aufruf 'Juristische Sachlage' (PSAP) aktiviert werden.
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2
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ADM Global > ADM Alle Kataloge > Katalog COME Rechtliche Grundlage (LID COMEREGR).
Im Zusatztext 5 des gewünschten COME-Subeintrags muss die LID der zu übernehmenden Wert aus dem Katalog PSAP Rechtliche Grundlage (LID PSAPREGR) manuell eingetragen werden.
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3
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Systemverwaltung PSAP > Registerkarte I-L > Abschnitt Juristische Sachlage > Kontrollkästchen Inhalte der juristischen Sachlage werden über Subformulare gesteuert und Katalogsauswahlfeld Vorbelegung der rechtlichen Grundlage.
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