|
Anmerkung |
|
|
|
• Bei der Kurativen Mammographie erfolgt die Zu- bzw. Überweisung aufgrund eines Verdachtes. Eine kurative Untersuchung setzt zum Zeitpunkt der Konsultationsbuchung einen gültigen Versicherungsanspruch voraus.
• Die Kurative Leermeldung ist in Hinsicht der durchzuführenden Untersuchungen identisch zur Kurativen Mammographiedokumentation. Die Untersuchungen sind dabei zwar durchzuführen, aber nicht zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist dann zu wählen, wenn die Erfassung für „SV-fremde“ (nicht versicherte, aktuell keinen gültigen Versicherungsanspruch) Patientinnen erfolgt oder die Patientin keine Zustimmung zur Weitergabe der medizinischen Daten abgibt. In diesem Fall sind nur folgende Daten zu erfassen: Erstbefunder, sofern vorhanden der Zweitbefunder sowie das Leistungsdatum oder eine KonsultationsID.
• Eine Konsultation kann nur angegeben werden, wenn die Erfassung mit SV-Nummer oder e-card erfolgt.
|
|
Anmerkung |
|
|
|
Wenn erforderlich, können Sie über die Schaltfläche
oder das Tastaturkurzbefehl Strg + i die Arztidentifikation manuell ausführen. |
.
.|
Anmerkung |
|
|
|
• Die Daten werden an den Zweitbefunder zur Bearbeitung übergeben.
• Aufgrund der Daten des Erstbefunders kann optional in der Registerkarte KurativeMammographie (KUM) Ultraschall eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden.
|
.
.|
Wenn
|
dann
|
||||
|---|---|---|---|---|---|
|
Sie die erfassten Daten in die Liste der Ecard-Abragen stellen möchten,
|
klicken Sie auf
. |
||||
|
Sie die erfassten Daten an die Ecard-Schnittstelle senden möchten,
|
klicken Sie auf
.
|
||||
|
Sie die Kurative Leermeldung an die Ecard-Schnittstelle senden möchten,
|
klicken Sie auf
Kurative Leermeldung. |
||||