Außerordentlich Vidierungsberechtigter
Eine Sekretariatskraft mit dieser Berechtigung kann Vidierungen ausführen.
Organisatorisch bedeutet dies, dass der Formulardruck bereits im Sekretariat stattfindet. Nach dem Ausdruck kann der Befund entweder in der Arbeitsliste Sekretariat verbleiben oder in die Arbeitsliste Vidierung gestellt werden. Dazu muss der außerordentlich vidierungsberechtigten Sekretariatskraft aber die Arbeitsliste Vidierung zugeordnet sein.
Die Ausdrucke können dann den entsprechenden Ärzten zur Unterschrift vorgelegt werden. Anschließend muss eine entsprechend dafür vorgesehene Sekretariatskraft die manuell vidierten Befunde mittels außerordentlicher Vidierung vidieren.
Weil dies eine verantwortungsvolle Tätigkeit darstellt, ist in ORBIS ein eigene Rolle dafür zugesehen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator.
Die Sekretariatskraft ruft den betreffenden Befund aus der Arbeitsliste Sekretariat (oder Arbeitsliste Vidierung) auf und kann nun unter Umgehen der Gesehen-Logik den Befund außerordentlich vidieren.