Ablauf und Verarbeitung der fallbezogenen Erlösabgrenzung
Start der fallbezogenen Erlösabgrenzung
Die Zuweisung der Abgrenzungsleistung erfolgt über den Anwendungsbereich der Erlösabgrenzung für jeden zur Abgrenzung ausgewählten Fall des aktuellen Abgrenzungslaufs.
Zunächst wird für den Fall die automatische Leistungszuweisung bis zum Ende der Abgrenzungsperiode durchgeführt.
Unterschiede bei der automatischen Zuweisung im Kontext der Erlösabgrenzung im Vergleich zu der automatischen Zuweisung abrechenbarer Leistungen:
• Die Leistungszuweisung der Abgrenzung weist, anders als die automatische Zuweisung von abrechenbaren Leistungen, Leistungen ohne Kostenübernehmer zu.
Bei der Preisermittlung für die Leistungszuweisung werden immer alle im Zuweisungszeitraum gültigen Preiseinträge auf das Vorhandensein eines KÜ-abhängigen Preises geprüft.
Wird ein Preis für den Kostenübernehmer ermittelt, wird dieser Preis für die Zuweisung genutzt, anderenfalls ein Preiseintrag ohne KÜ-Abhängigkeit gesucht.
Bei der Abgrenzung eines Falles, dem zum Zeitpunkt der Abgrenzung noch kein Kostenübernehmer zugewiesen ist, muss zwingend ein Preis vorhanden sein, der nicht KÜ-abhängig definiert ist, anderenfalls wird die Zuweisung der Leistung mit der Fehlermeldung Im Zeitraum [Datum von] - [Datum bis] konnte für die Leistung [Leistungskürzel] kein Preiseintrag in der angeforderten Währung gefunden werden abgebrochen.
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Anmerkung
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Dies kann jedoch für spezielle Leistungen durchaus gewollt sein. Diese Leistungen sollten dann aber mit dem Kennzeichen nicht abgrenzen versehen werden.
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• Ein weiterer Unterschied bei der automatischen Leistungszuweisung mit Kontext ACCRUAL zur Zuweisung von abrechenbaren Leistungen ist, dass auch Fälle abgegrenzt werden, die über das Fakturierungsmanagement gesperrt wurden (Eintrag des Falles in Tabelle FAKTAKT).
• Nur bei der automatischen Zuweisung im Kontext der Erlösabgrenzung werden Leistungen zugewiesen, deren Tarifposition als Abgrenzungs-Standardleistungen gekennzeichnet ist.
Abgrenzung von vorgemerkten Änderungsvorschlägen zur Rechnung
Ist eine geänderte Rechnung im Abgrenzungszeitraum noch nicht gebucht, ist keine besondere Behandlung des Rechnungsvorschlags nötig, da alle Leistungen für den Zeitraum der Rechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Daten sowieso neu zugewiesen und abgegrenzt werden.
Existiert jedoch ein noch nicht übernommener Änderungsvorschlag für eine im Abgrenzungszeitraum gebuchte Rechnung, dann werden die Leistungen, die auf der geänderten Rechnung abgerechnet wurden und im Rechnungsvorschlag vorhanden sind, negativ abgrenzt, als wären sie storniert, und die Leistungen aus dem Rechnungsvorschlag entsprechend positiv.
Damit man diese Leistungen als Abgrenzung von unverarbeiteten Rechnungsvorschlägen eindeutig erkennen kann, wird der Leistungstext der Abgrenzungsposition mit Angabe des Rechnungsbezugs gespeichert und im Protokoll angezeigt.
Abgrenzung nicht automatisch zugewiesener Leistungen
Nicht automatisch zugewiesene Leistungen werden, genau wie automatisch zugewiesene Leistungen, nur dann abgegrenzt, wenn sie nicht vor dem Ende der Abgrenzungsperiode gebucht wurden.
Zu nicht automatisch zugewiesenen Leistungen zählen neben den manuell erfassten Leistungen auch Leistungen, die per Zuweisungslauf Barbeträge, per Nachkalkulation oder per Überleitung zugewiesen wurden.
Definierte Barbeträge werden nur abgegrenzt, wenn sie bereits über den Zuweisungslauf FMNG zugewiesen wurden. Es wird also vorausgesetzt, dass die Zuweisung der Barbeträge bis zum Ende des Abgrenzungszeitraums erfolgt ist. Ähnlich verhält es sich mit Nachkalkulationen von Preisänderungen. Diese werden bei der Abgrenzung nicht automatisch durchgeführt. Die Nachkalkulationen werden nur über die zugewiesenen Nachkalkulationsleistungen abgegrenzt. Notwendige Nachkalkulationen müssen also vor Start der Erlösabgrenzungen durchgeführt werden. Nicht automatisch zugewiesene Leistungen werden durch Kopieren der Leistungsdaten in Abgrenzungsleistungen überführt.
Anpassungen Leistungszeiträume für Abgrenzungsleistungen
Nach der Erzeugung aller Abgrenzungsleistungen, wird geprüft, ob die Zeiträume der Leistungen innerhalb des Abgrenzungszeitraums liegen. Liegt das Ende eines Leistungszeitraums nach dem Enddatum des Abrechnungszeitraums, so wird dieser entsprechend angepasst.
Bei Zeitraumleistungen wird der Leistungszeitraum gekürzt und die Anzahl neu berechnet.
Bei pauschalen/periodischen Leistungen ist die Zeitraumanpassung abhängig davon, ob die Leistung entsprechend der Konfiguration als fertig (erbracht) oder unfertig (nicht erbracht) bewertet wird.
Wird die pauschale/periodische Leistung als erbracht bewertet, wird der Zeitraum der Leistung dem Abgrenzungszeitraum angeglichen, die Leistung aber komplett abgegrenzt.
Wird die Leistung als unfertig bewertet erfolgt für den Zeitraum innerhalb des Abgrenzungszeitraums je nach Konfiguration entweder keine oder eine kalkulatorische Abgrenzung.
In der Registerkarte Leistungen wird über ein aktiviertes bzw. deaktiviertes Kontrollkästchen in der Spalte fertig angegeben, ob die entsprechende Leistung vom System als fertig bzw. unfertig bewertet wird.
Kalkulatorische Abgrenzung von pauschalen/periodischen Leistungen
Für jede Methode der kalkulatorischen Abgrenzung wird je eine Leistung angelegt. Das Leistungskürzel wird mit der LID des entsprechenden Eintrags im Katalog ACCRUALVALUATIONTYPE gefüllt, die Bezeichnung mit dem Inhalt der Spalte ADDTEXT1 der entsprechenden Katalogposition aus CATALOGTEXT. Die Leistungsbezeichnung wird bei der Zuweisung der Abgrenzungsposition um das Kürzel der Tarifposition und den Leistungszeitraum der Leistung ergänzt, für die die kalkulatorische Abgrenzung erfolgt.
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EXTERNALSERVICE.TW_LSTNR
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EXTERNALSERVICETEXT.ADDTEXT10
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ASSIGNMENT_PERIOD
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Kalkulatorische Leistung pro Kalendertag
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ASSIGNMENT_STAY
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Kalkulatorische Leistung pro Abrechnungstag
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OP_MAINSERVICE
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Kalkulatorische operative Hauptleistung
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Wurde die Tarifposition für die kalkulatorische Leistung angelegt wird die ID der Tarifposition (EXTERNALSERVICE.EXTERNALSERVICEID) in der Spalte CATALOGDEF.ADDITIONALNUMBER zum entsprechenden Katalogeintrag gespeichert und bei einer erneuten kalkulatorischen Abgrenzung dieses Typs ausgelesen und für die Zuweisung der Abgrenzungsposition verwendet.
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Anmerkung
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Leistungen vom Leistungstyp Pflegepersonalvergütung werden von der Abgrenzung immer als fertige Leistungen bewertet. Die Tage im Abgrenzungszeitraum werden mit der Pflegeerlös-Bewertungsrelation pro Tag bewertet. Diese Bewertungsrelation wird mit dem Pflegeentgeltwert multipliziert. Der sich aus dieser Multiplikation ergebende Betrag wird mit der Anzahl der Tage im Abgrenzungszeitraum multipliziert.
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Abgrenzung von Standard- und Hauptleistungen
Wird über die automatische Leistungszuweisung im Kontext der Abgrenzung eine Leistung zugewiesen, deren Tarifposition als Standard- (die Zuweisung von Abgrenzungs- Standardleistungen erfolgt bei der automatischen Zuweisung nur im Kontext der Erlösabgrenzung) oder Hauptleistung zur Abgrenzung gekennzeichnet sind, erfolgt ein zeitraumbezogener Abgleich von Haupt- und Standardleistungen unter Berücksichtigung von Leistungszeiträumen von manuell erfassten Leistungen mit dem Kennzeichen ohne Hauptleistung abgrenzen.
Zunächst werden die Zeiträume ermittelt, für die die Zuweisung von Haupt- und Standardleistungen erfolgen müsste. Dies umfasst den nicht abgerechneten Aufenthalt des Falles bis zum Ende der Abgrenzungsperiode ohne die Zeiträume, für die Leistungen mit der Kennzeichnung ohne Hauptleistung abgrenzen zugewiesen sind.
Anschließend wird die Zuweisung von Haupt- und Standardleistungen innerhalb der ermittelten Zeiträume überprüft. Existiert innerhalb dieser Zeiträume sowohl eine Zuweisung einer Hauptleistung als auch eine Zuweisung einer Standardleistung, dann wird die Zuweisung der Standardleistung innerhalb des Zeitraums gelöscht, anderenfalls wird die zugewiesene Standardleistung für den Zeitraum abgegrenzt.
Werden Zeiträume ermittelt, für die weder Haupt- noch Standardleistung zugewiesen sind, wird die Fehlermeldung Für Fall [Fallnummer] konnte im Zeitraum [Datum von] - [Datum bis] keine gültige Haupt- oder Standardleistung ermittelt werden“ ausgegeben.
Leistungen neu zuweisen
Wenn Sie an einzelnen Fällen Korrekturen durchführen möchten, ohne den kompletten Abgrenzungslauf neu starten zu müssen, können Sie in der Registerkarte
Fälle die Schaltfläche
Leistungen neu zuweisen verwenden.
Sie können Leistungen neu zuweisen, solange der Abgrenzungslauf nicht gebucht wurde.
Abschluss der fallbezogenen Leistungszuweisung zur Erlösabgrenzung
Zum Abschluss der fallbezogenen Leistungszuweisung zur Erlösabgrenzung wird die Protokollierung der Abgrenzung vervollständigt.
Zunächst wird die Anzahl der Abgrenzungspositionen und der gespeicherten Meldungen zum abgegrenzten Fall ermittelt. Sind keine Abgrenzungsleistungen gespeichert und wurden auch keine Meldungen durch die Abgrenzung generiert (z.B. wenn dem Fall nur nicht abgerechnete Leistungen mit Kennzeichen nicht abgrenzen zugewiesen sind), wird der Eintrag zu dem Fall aus dem Ergebnisprotokoll der Abgrenzung gelöscht, anderenfalls werden die Anzahl der Abgrenzungsleistungen und der Meldungen im Ergebnisprotokoll gespeichert.
Wurden dem Fall Abgrenzungsleistungen zugewiesen, erfolgt die Berechnung des Abgrenzungsbetrages pro zugewiesene Leistung. Das Ergebnis der Berechnung wird in der GUI der Erlösabgrenzung im Fach Leistungen in der Spalte Gesamtpreis angezeigt.