Nachdruck von Rechnungen nach Umstellung auf IBIL
Bei der Umstellung auf IBIL kann entschieden werden, ob die Abrechnung von Überliegerfällen mit EOFM bzw. von Fällen ohne Entlassung mit IBIL erfolgen soll.
Rechnungen, die mit EOFM erstellt wurden, können jedoch auch in EOFM nachgedruckt werden, selbst wenn die Fälle mittlerweile mit IBIL abgerechnet werden.