Verlegung von teilstationärer zu vollstationärer Behandlung: kein Verlegungsabschlag
In der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023 (Fallpauschalenvereinbarung 2023 - FPV 2023) wurde in § 3 Abs. 2 Satz 2 klargestellt, dass keine Verlegungsabschläge im aufnehmenden Krankenhaus zu berechnen sind, wenn der vorangegangene voll- oder teilstationäre Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden dauerte.
Für diese Fallkonstellationen können Sie die Berechnung von Verlegungsabschlägen in ORBIS verhindern.
Dazu müssen folgende zwei Kontrollkästchen in der Patientenakte > Ordner Personen-/Falldaten > Registerkarte Einweisungsdaten > Abschnitt Einweisendes Krankenhaus deaktiviert sein:
• Aufenthalt im einweisenden Krankenhaus länger als 24 Stunden
• Unklar
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Anmerkung
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Dies gilt nach der Klarstellung in der FPV 2023 auch für teilstationäre Fälle im einweisenden Krankenhaus.
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