Aufteilungsvorschrift
In der Mappe Aufteilungsvorschrift geben Sie ein, welcher Kostenübernehmer welche der einem Fall zugewiesenen Leistungen übernimmt.
Dieser Anwendungsbereich erlaubt es, die gegebenenfalls vom System vorbelegten Daten anzupassen.
Auf der Registerkarte Aufteilungsvorschrift wird die Art der Aufteilungsvorschrift beschrieben.
Die Registerkarte Kostenübernehmer zeigt für eine Aufteilungsvorschrift an, wie die Aufteilung zwischen den Kostenübernehmern erfolgt.
Eine Aufteilung kann folgendermaßen erfolgen:
• Prozentual
• Betrag pro Einheit
• Maximaler Betrag (pro Zeitraum)
• Maximale Anzahl (pro Zeitraum)
Prozentuale Aufteilung
Bei dieser Aufteilung werden eine bestimmte Leistung, eine Leistungsgruppe oder alle dem Fall zugeordneten Leistungen prozentual auf die dem Fall zugeordneten Kostenübernehmer verteilt.
Beispiel: Eine Person ist Beihilfeempfänger, daher wird die Pflegepauschale nur zu 50% von der Pflegekasse bezahlt, die restlichen 50% bezahlt die Beihilfe, verrechnet werden diese 50% über den Selbstzahler.
Aufteilung pro Einheit
Die Leistungsposition wird entsprechend dem absoluten Wert der Leistung auf die Kostenübernehmer verteilt.
Beispiel: Zugewiesen wird ein Tagessatz von 100 €. Der Kostenübernehmer mit Priorität 1 übernimmt davon 10 €, der Kostenübernehmer mit Priorität 2 übernimmt den restlichen Betrag.
Beachten Sie, dass der Kostenübernehmer mit Priorität 1 als erster ausgewertet wird. Weitere Kostenübernehmer werden entsprechend ansteigendem Wert für das Feld Priorität ausgewertet.
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Tipp
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Bei dem Kostenübernehmer mit dem höchsten Wert im Feld Priorität kann kein Anteil eingegeben werden, auf diesen Kostenübernehmer wird der restliche Betrag verrechnet.
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Maximaler Betrag
In diesem Fall übernehmen selektierte Kostenübernehmer einen maximalen Betrag pro Zeiteinheit.
Beispiel: Für einen Patienten werden pro Monat Tagessätze und Monatssätze von insgesamt 2000 € abgerechnet. Pro Monat muss der Patient von diesen 2000 € einen Gesamtbetrag von 200 € selbst bezahlen, den Rest bezahlt einer der anderen Kostenübernehmer, zum Beispiel der soziale Kostenübernehmer.
Da innerhalb des Zeitraums, für den die Eigenbeteiligung zu bezahlen ist, mehrere Leistungen für den Fall vorliegen können, werden nicht die einzelnen, zugewiesenen Leistungen aufgeteilt. Vielmehr wird bei dieser Aufteilungsvorschrift für die Kostenerstattung/Eigenbeteiligung eine neue, zusätzliche Leistung zugewiesen. Sie wird zwischen den Kostenübernehmern entsprechend dem erfassten Anteil und der Priorität der Kostenübernehmer aufgeteilt.
Zusätzlich erhält der Hauptkostenübernehmer eine Gutschrift über den Betrag der zusätzlichen Leistung.
Maximale Anzahl
In diesem Fall wird die Leistungsposition entsprechend der pro Zeiteinheit zugewiesenen Anzahl auf die Kostenübernehmer verteilt.
Beispiel: Für die Leistung Fachleistungsstunden werden vom Kostenübernehmer pro Kalenderwoche maximal 6 Einheiten erstattet. Die restlichen Einheiten werden dem Selbstzahler in Rechnung gestellt.
Beachten Sie, dass der Kostenübernehmer mit Priorität 1 als erster ausgewertet wird, weitere Kostenübernehmer werden entsprechend ansteigendem Wert für das Feld Priorität ausgewertet.
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Tipp
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Bei dem Kostenübernehmer mit dem höchsten Wert im Feld Priorität kann kein Anteil eingegeben werden. Auf diesen Kostenübernehmer wird die restliche Anzahl verrechnet.
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