Registerkarte Kostennachweis Material
Auf dieser Registerkarte können Sie einen Sachkostennachweis an die Patientenrechnung anhängen.
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Einschränkung
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Die Anzeige der Registerkarte ist einstellungsbedingt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
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Nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ muss ein solcher Nachweis ab einem Betrag von 25,56 EUR beigefügt werden..
Unter IBIL ist es möglich, den Sachkostennachweis für die GOÄ-Abrechnung auf der Registerkarte Kostennachweis Material zu erstellen, unabhängig von der Höhe der Sachkosten.
Geben Sie die erforderlichen Information in den entsprechenden Feldern ein.