Integrated Billing (IBIL) Abrechenbare Leistungen Besonderheiten in der Leistungserfassung Verarbeitung IBAN und Verwendungszweck bei Strafzahlung nach § 275c SGB V
Verarbeitung IBAN und Verwendungszweck bei Strafzahlung nach § 275c SGB V
Seit dem 01.10.2024 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die die Übermittlung von Zahlungsinformationen in MDK04-Nachrichten (nach § 301 SGB V) präzisiert.
Wenn eine Krankenkasse das Krankenhaus per MDK04 zur Zahlung auffordert, übermittelt sie dem Krankenhaus die relevanten Zahlungsinformationen (IBAN und Verwendungszweck) in einem separaten Abschnitt.
Wenn Sie das System IBIL nutzen, erfolgt die Verarbeitung dieser Zahlungsinformationen automatisch im Hintergrund.
Obwohl die Daten intern gespeichert und verarbeitet werden, erscheinen sie im MDKM nicht in der Anzeige. Schon jetzt wird automatisch eine Gutschrift erstellt, wenn eine MDK04-Nachricht vorliegt. In der Patientenakte unter Abrechenbare Leistungen wird eine Gutschriftleistung erstellt.
Die von der Krankenkasse bereitgestellten Zahlungsinformationen werden zum Gutschriftbeleg in der Datenbank gespeichert und bei der Rechnungserstellung (Gutschrift) an die Finanzbuchhaltung übermittelt. Dies ermöglicht eine Überweisung der Aufschlagszahlung an die übermittelte IBAN unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks der Krankenkasse.
Mit dem Nachtrag zur §301-Vereinbarung vom 07.07.2025, der am 01.10.2025 in Kraft getreten ist, sind Krankenkassen verpflichtet, bei elektronischen Meldungen zu Aufschlagszahlungen nach §275c SGB V folgende Informationen zu übermitteln:
IBAN,
Verwendungszweck,
Zahlungsziel.
Das Zahlungsziel einer Strafzahlung nach §275 SGB V wird dabei automatisch im Hintergrund in den entsprechenden Beleg für die Finanzbuchhaltung übernommen.