Integrated Billing (IBIL) Abrechenbare Leistungen Besonderheiten in der Leistungserfassung Abrechnungsart §116 SGBV/ASV: Besonderheiten
Abrechnungsart §116 SGBV/ASV: Besonderheiten

Anmerkung

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Ausführliche Informationen zu den Änderungen im ASV-Abrechnungsbereich erhalten Sie im Dokument Releasedokumentation_KONV_DE_08042901.pdf, das Sie über das Hilfeportal herunterladen können (ORBIS-Menü > ? > Hilfe-Index User > KONV - Konverter - Elektronischer Datenaustausch > Neuerungen).
Seit dem 01.01.2018 sind Änderungen infolge des Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses nach §87 Abs. 5a SGB V in Kraft getreten.
Zur Evaluation der Sachkosten in der ASV-Abrechnung sind bei Verwendung des Materialschlüssels in der Ausprägung 04 (Pauschalvergütung Sachmittel ohne Kontrastmittel) zusätzliche Angaben zum Hersteller bzw. Lieferanten der Artikel und Modellnummer notwendig.
Datenerfassung in Abrechnung >Abrechenbare Leistungen.
Wird ein Material mit dem Materialschlüssel 04 erfasst, werden nach der Bezeichnung des Materials folgende Angaben getrennt mit dem Trennzeichen #:
#Artikelnummer#Modellnummer#Name des Herstellers oder Distributor#
Die Angaben Name Hersteller/ Lieferant (Feld 5074) und Artikel-/ Modellnummer (Feld 5075) werden nur in den KVDT-Datensatz übernommen, wenn auch eine ASV-Teamnummer erfasst wurde.
Der Name des weiterbehandelnden Arztes (Feld 4243) ist auf eine Länge von max. 60 Zeichen im KVDT-Datensatz eingeschränkt.
Das Kürzel des Arztes wird dabei nicht mit übernommen.
Sollte eine der Informationen nicht vorliegen, ist die Eingabe nicht zwingend erforderlich. Die Erfassung erfolgt wie im Beispiel beschrieben. Die Trennzeichen werden angegeben, jedoch ohne Erfassung des Wertes:
Beispiel: Sachleistung#123456##Hersteller#
Fehlen diese Angaben, wird mit einer Meldung auf die fehlenden Daten hingewiesen.
Übernahme eines Artikels aus der Materialwirtschaft.
In der Artikelsuche werden die Zusatzangaben, wie Modellnummer oder Name des Herstellers angezeigt und nach Auswahl eines Artikels übernommen.
Überleitung tarifneutraler Leistungen und Material.
Die Übernahme eines Materials aus tarifneutralen Leistungen erfolgt ebenfalls mit den neuen Angaben, wenn diese zum Artikel in den Stammdaten erfasst wurden.

Anmerkung

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Bei der Überleitung einer Tarifneutralen Leistung (TNL) mit einem Material aus dem Artikelstamm, wird geprüft, ob die Hauptleistung eine Mehrwertsteuer hat oder nicht:
ja: das Material darf eine Mehrwertsteuer haben
nein: das Material darf keine Mehrwertsteuer haben
Bei der Abrechnungsart ASV §116b muss bei der Leistungserfassung im Bereich Abrechnung ein ASV-Arzt (Arzt der ambulant spezialfachärztlichen Versorgung) aus dem im Schein hinterlegten ASV-Team gewählt werden. Dieser Arzt wird auch in der Leistungsanzeige im Bereich Abrechnung angezeigt.