Integrated Billing (IBIL) Abrechenbare Leistungen Besonderheiten in der Leistungserfassung Entgelte-Abrechnung über Zwischenrechnung bei teilstationärer DRG
Entgelte-Abrechnung über Zwischenrechnung bei teilstationärer DRG
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Bezüglich der §301-Vereinbarung wird bei der Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären DRG-Fallpauschalen, dass Entgelt für den ersten Abrechnungstag mit 7070xxxx verschlüsselt.
Für den zweiten und jeden weiteren Abrechnungstag wird das Entgelt mit 7170xxxx verschlüsselt, wobei xxxx in beiden Fällen die DRG-Fallpauschale (z. B. L90B) bezeichnet. Diese Entgelte können über Zwischenrechnungen abgerechnet werden:
Die erste Zwischenrechnung enthält das DRG Entgelt 7070XXXX und eventuell Entgelte wegen Überschreitung der oberen Grenzverweildauer 7170XXXX.
Nachfolgende Zwischenrechnungen enthalten nur noch Entgelte wegen Überschreitung der oberen Grenzverweildauer 7170XXXX.
Wenn der Leistungszeitraum bei den Systemzuschlägen von Aufnahme bis Entlassung ist, dann werden diese erst nach der Entlassung des Falles zugewiesen. Ausgenommen hiervon sind prozentuale Zu- und Abschläge und Zu- und Abschläge, die sich auf Bewertungsrelation beziehen. Diese werden auf jeder Zwischenrechnung ausgewiesen und beziehen sich auch auf die in Rechnung gestellten Leistungen.