Höchstwertregel für vor- und nachstationäre Großgeräteleistungen
Bei der Abrechnung von vor- und nachstationären Leistungen sind Höchstwerte zu beachten.
Für die Zuweisung der Höchstwertleistungen kann das Regelwerk verwendet werden. Hierzu muss im Anwendungsbereich ADM Abrechnung > ADM Leistungsgruppen definieren eine Leistungsgruppe mit den Leistungen, die unter die Höchstwertregel fallen, erstellt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Systemadministrator.
Diese Regel legt eine Verknüpfung zwischen den auslösenden Leistungen und der Höchstwertleistung an. Die Verknüpfung wird bei der Leistungszuweisung zum Fall ausgewertet. Wird der Höchstwert erreicht oder überschritten, werden die auslösenden Leistungen vom System auf den Status nicht abrechenbar gesetzt. Es wird die Höchstwertleistung abgerechnet. Im Falle, dass der Höchstwert nicht erreicht wurde, wird die Höchstwertleistung auf den Status nicht abrechenbar gesetzt und es werden die Einzelleistungen abgerechnet.
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Anmerkung
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• Höchstwerte können mit höherem Steigerungsfaktor abgerechnet werden, wenn eine oder mehrere der darin enthaltenen Leistungen dies begründen.
Eine Steigerung der einzelnen Leistungen ist dabei nicht erforderlich.
• Mit dem Verknüpfungstyp Höchstwert für Pauschalen können 1:1-Ersetzungen durch das Regelwerk durchgeführt werden. So kann auch bei nur einer einzelnen Leistung ein Höchstwert ermittelt werden.
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