Pflichtfunktion P2-920: ICD-Code als Abrechnungsbegründung
Wird zu einer EBM-Leistung die ICD-Klassifikation durch die GO-Stammdatei explizit gefordert, wird bei der Erfassung der Leistung geprüft, ob die geforderte Diagnose in den FK 6001 (ICD-Code) oder 3673 (Dauerdiagnose) existiert.
Ist die geforderte Diagnose nicht vorhanden, erscheint ein entsprechender Warnhinweis.
Wenn keiner der geforderten ICD-Codes eingegeben wird, wird die Eingabe der EBM-Ziffer nicht abgewiesen.
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Anmerkung
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Dies gilt sowohl für die Erfassung der EBM-Leistungen unter Abrechnung im Bereich der AAPM-KV-Abrechnung als auch unter Abrechenbare Leistungen im Bereich der IBIL-KV-Abrechnung.
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