Ablauf der Mammographie-Doppelbefundung in ORBIS RIS
Erstbefundung
Radiologe 1 öffnet den Auftrag zur Befundung und entscheidet, dass durch ihn ein schriftlicher Befund erstellt wird und nimmt über die eingeblendeten Kontrollkästchen eine Klassifikation nach ACR vor.
Im Anschluss wird der Auftrag über die Schaltfläche Weiter zur Zweitbefundung in der Arbeitsliste Radiologie / Befundung bereitgestellt.
Zweitbefundung
Radiologe 2 öffnet denselben Auftrag über die Arbeitsliste Radiologie / Befundung. Die Ergebnisse des Erstbefunders werden ihm nicht dargestellt. Sollte bereits durch den Erstbefunder ein schriftlicher Befund erstellt worden sein, werden die entsprechenden Zeilen ausgeblendet. Andernfalls muss durch den Zweitbefunder der schriftliche Befund erstellt werden. Eine Klassifikation nach ACR ist in jedem Fall erforderlich.
|
Anmerkung
|
|
Der Zweitbefunder hat die Möglichkeit, einen laufenden Doppelbefundungsworkflow über eine Schaltfläche abzubrechen. Der Abbruch ist nur möglich, wenn der Zweitbefunder an der Reihe ist und die Rolle Signierung außerordentlich Doppelbefundung besitzt.
|
Achtung
|
|
Der Abbruch einer Doppelbefundung kann nicht rückgängig gemacht werden.
|
|
Im Anschluss wird die Zweitbefundung über die Schaltfläche Weiter abgeschlossen. Hierbei werden die vom Erst- und Zweitbefunder getroffenen Klassifikationen verglichen. Sollte es hier nicht zu einer Übereinstimmung kommen, wird dem Anwender durch einen Hinweisdialog dargestellt, dass eine Konsensuskonferenz erforderlich ist. Ist keine Konsensuskonferenz notwendig, wird der Auftrag automatisch in die Arbeitsliste Radiologie / Signierung weitergeleitet.
Konsensuskonferenz
In der Konsensuskonferenz werden die Ergebnisse des Erst- und Zweitbefunders dargestellt. Bei Differenzen bzw. keiner Übereinstimmung werden diese farblich gekennzeichnet. Ziel ist es, einen gemeinsamen Konsens der Klassifikationen zu finden.
Je nach Systemeinstellung muss eine Konsensuskonferenz durch die befundenden Ärzte mit einem Passwort bestätigt werden.
Prüfungen
Bei den Prüfungen auf Übereinstimmung wird zwischen dem Standardregelwerk und dem der Brustkrebs-Früherkennung (BKF), einem Früherkennungsprogramm in Österreich, unterschieden. Die Aktivierung der jeweiligen Regelwerke erfolgt durch ihre RIS Systemadministratoren.