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ACHTUNG |
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Ermittlung der Sicherheitshinweise
Die während der Verordnung ermittelten Sicherheitshinweise dienen nur der Information und sind nicht dynamisch. Sie basieren auf den aus dem Arzneimittelverzeichnis oder aus ORBIS stammenden Informationen.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN002
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ACHTUNG |
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Vorbelegung der Verordnungen
Bei der Anlage einer Krankenhausmedikation oder einer Entlassmedikation können die Behandlungen aus der Aufnahmeverordnung für die Krankenhausmedikation oder die Behandlungen aus der Aufnahmeverordnung und der Krankenhausverordnung für die Entlassmedikation manuell übernommen werden. Der Arzt muss die Übereinstimmung der kopierten Daten sicherstellen. Er muss vor allem prüfen, ob die Dosierung, die Einheiten, die Bemerkungen, die Bedingung oder die Beginn- und Enddaten der Anordnung kohärent sind (besonders bei Anordnungen mit wechselndem Verabreichungsschema oder Folgeverordnungen).
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN010
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ACHTUNG |
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Freitextanordnung eines Produkts
Es ist möglich, Produkte mit einem Freitext zu verordnen, in Abhängigkeit der zugewiesenen Rechte des Benutzers. Im Fall einer solchen Verordnung stammen keine der Daten aus den Einstellungen der Hausliste. Es wird daher empfohlen, dass der Arzt die Konsistenz hinsichtlich der eingegebenen Daten besonders beachtet. Eine Freitextanordnung wird durch ein # vor der Medikamentenbezeichnung gekennzeichnet.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: RCM8
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ACHTUNG |
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Auswahl des Patienten
Vor jeder Verordnung oder Verabreichung wird empfohlen zu überprüfen, ob der ausgewählte Patient tatsächlich der gewünschte Patient ist, um zu gewährleisten, dass die gespeicherten Daten dem richtigen Patienten zugeordnet werden.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN013
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ACHTUNG |
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Pausierung einer Behandlung
Das Enddatum einer Pause, das vom Verordner eingegeben wird, ist lediglich ein theoretisches Datum. ORBIS Medication reaktiviert die Anordnung nicht automatisch nach dem Enddatum und schickt auch keine Meldung. Die Anordnung muss manuell reaktiviert werden, um die Behandlung wieder zu starten.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN024
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ACHTUNG |
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Eingabe von Allergien
Die Eingabe der Allergien eines Patienten in Form von Anordnungen eines manuell erstellten Datenblatts oder als Freitext ist nicht zulässig. Vielmehr ist in einem solchen Fall keine Überprüfung eventueller medikamentöser Wechselwirkungen über das Arzneimittelverzeichnis möglich, obwohl eine vorhandene „Allergie-Anordnung” dies dem Arzt suggerieren könnte. Dies stellt also ein Sicherheitsrisiko für den Patienten dar.
DH Healthcare GmbH empfiehlt in diesem Fall, die Liste mit den Allergien des Patienten über die Verordnungsansicht oder im Menü Allergien der Patientenakte zu erfassen (sofern das mit ORBIS verbundene Arzneimittelverzeichnis VIDAL, Thériaque, MMI oder Flycicle Vision® ist) bzw. die den Allergien entsprechenden Diagnosen zu erfassen, oder andernfalls das für die Erfassung von Allergien vorgesehene BDOK-Formular zu verwenden.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN027
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ACHTUNG |
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Anordnungsbemerkungen
Aus Gründen der Sicherheit erinnern wir Sie daran, dass die Anordnungsbemerkungen zusätzliche Informationen zur Anordnung und der Verabreichung des verordneten Medikaments enthalten müssen und in keinem Fall Informationen enthalten dürfen, die in strukturierter Weise in der Anordnung eingegeben werden können. So darf der Name eines Medikaments auf keinen Fall in die Bemerkungen eingetragen werden, sondern als Trägerlösung, Zusatz oder als neue Anordnung eingegeben werden.
Wir erinnern Sie außerdem daran, besonders darauf zu achten, an welcher Stelle in der Anwendung die Anordnungsbemerkungen angezeigt werden, damit die erforderlichen Informationen in den entsprechenden Anwendungsbereichen/Ausdrucken zur Verfügung stehen:
• Die Hinweise an die Pflege richten sich an die Pflegekraft und werden folglich in den Anwendungsbereichen und krankenhausinternen Ausdrucken angezeigt, die für die Verordnung oder die Verabreichung bestimmt sind.
• Die Hinweise an Patienten richten sich an den Patienten und werden folglich in sämtlichen Ausdrucken der Entlassmedikation angezeigt.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN028
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ACHTUNG |
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Erfassen von Anordnungen über Softwares von Drittanbietern
DH Healthcare GmbH möchte Sie daran erinnern, dass der Anwendungsbereich der Verordnung ausschließlich für Verordnungen von Medikamenten verwendet werden darf, die von ORBIS Medication verwaltet werden.
Wenn Sie trotzdem eine Anordnung hinzufügen möchten, deren einziger Zweck es ist, den Benutzer daran zu erinnern, dass andere Anordnungen über die kompatible Software eines Drittanbieters eingegeben wurden, muss diese Anordnung zwingend eine Angabe dazu enthalten, dass es sich hierbei nicht um eine Anordnung aus ORBIS Medication handelt. Darum darf die Verordnungseinheit nicht zu Verwirrung führen (z. B. durch die Eingabe von „Beutel” oder „Spritze”), muss aber ausreichend vage bleiben, um jegliche Fehlinterpretation zu vermeiden (z. B.: „Einheit”). Außerdem wird dringend empfohlen, einen unmissverständlichen Hinweis an die Pflegekraft hinzuzufügen, dass es sich hierbei nicht um eine Anordnung aus ORBIS Medication als solche handelt, sondern um eine Angabe, dass eine Anordnung aus der Software eines Drittanbieters vorhanden ist.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN029
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ACHTUNG |
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Erfassung unterschiedlicher Mengen bei mehreren Einnahmen
Um Schwierigkeiten mit den Bruchzahlen zu vermeiden, ist das Trennzeichen „-“ (Bindestrich) das einzig zulässige Trennzeichen im Feld Dosis, um die Mengen für jede Einnahme des Tages voneinander abzutrennen (Beispiel: 1/2 - 2 - 1 entspricht drei Einnahmen täglich mit einer Menge 1/2 für die erste Einnahme, 2 für die zweite Einnahme und 1 für die dritte Einnahme dieses Tages).
Vor dem Signieren muss der Verordner in den Anordnungsdetails sicherstellen, dass die erfasste Dosis ordnungsgemäß übernommen wurde.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN073
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ACHTUNG |
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Automatische Berechnungen
Je nach Eingabe des Benutzers werden die Daten in der Verordnungsansicht automatisch aktualisiert oder aber im derzeitigen Status belassen. ORBIS signalisiert Ihnen, welche Daten auf einer automatischen Berechnung basieren, indem die entsprechenden Daten in Blau blinken.
Sie müssen dann die Übereinstimmung der Daten mit allen Angaben in der Verordnungsansicht sicherstellen (Dosierung und Zusammensetzungsdetails).
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN070
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ACHTUNG |
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Zufuhrsystem
Der Verordner kann beim Erfassen der Dosierung einer Anordnung mit der Anordnungsart Medizinische Gase (kontinuierlich und intermittierend kontinuierlich) ein Zufuhrsystem auswählen. Dazu erfolgt keine Kontrolle. Es wird daher empfohlen, dass der Verordner die Konsistenz hinsichtlich der eingegebenen Daten genau prüft.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN077
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ACHTUNG |
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Auswahl von Zusätzen, Trägerlösungen oder Produkten zum Nachspülen
Wenn ein Zusatz, eine Trägerlösung oder ein Produkt zum Nachspülen ausgewählt wird, das bzw. die nicht kompatibel mit anderen Elementen der Verordnung ist, kann dies ein physikalisch-chemisches Risiko für die hergestellte Zusammensetzung bewirken.
DH Healthcare GmbH empfiehlt, bei der Auswahl von Zusätzen, Trägerlösungen oder Produkten zum Nachspülen besonders sorgfältig zu sein.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN087
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ACHTUNG |
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Verordnen eines Anordnungsplans ohne Vorschau
Beim Verordnen eines Anordnungsplans ohne Vorschau sollten alle darin enthaltenen Anordnungen vor dem Signieren überprüft werden.
DH Healthcare GmbH fordert Ärzte auf, eventuelle Bemerkungen einzusehen, indem sie die Anordnungsdetails für jede Anordnung öffnen.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN088
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WARNUNG |
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Dosisberechnung
Der Benutzer muss die Übereinstimmung der von ORBIS Medication ermittelten Daten sicherstellen, bevor er sie bei einer klinischen Entscheidung verwendet (besonders bei gewichteten Dosen auf Basis der Größe, des Gewichts oder der Körperoberfläche).
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: RCM2
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WARNUNG |
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Produktgültigkeit und Verfügbarkeit in der Anordnung
Nur aktive Produkte können von einem Arzt verordnet werden.
Wenn ein Produkt vom Markt genommen worden ist (Einstellung des Vertriebs oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes), so ist die Apotheke dafür verantwortlich, im Datenblatt ein Gültigkeitsende zu setzen, damit das Produkt nicht länger verschreibungsfähig ist.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN049
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WARNUNG |
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Anordnung von Bedarfsmedikationen mit Verabreichungsplan
Beim Erfassen einer Anordnung mit Bedingung und Verabreichungsplan kann der Plan mehrere Verabreichungsoptionen und entsprechende Dosen enthalten.
DH Healthcare GmbH empfiehlt jedoch, die Anzahl der Optionen möglichst gering zu halten, um eine zu komplexe Darstellung der Verabreichungsbedingungen zu vermeiden.
DH Healthcare GmbH-interner Verweis: SN054
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